Ist ein Notstromaggregat genehmigungspflichtig?

Ist ein Notstromaggregat genehmigungspflichtig?

Um für einen Stromausfall gerüstet zu sein, setzen immer mehr Privathaushalte auf ein Notstromaggregat. Im Notfall erhält Ihr Haushalt durch die Netzersatzanlage (NEA) weiterhin Strom und Sie sind nicht vom Stromnetz abhängig. Wir schauen uns an, ob ein Notstromaggregat genehmigungspflichtig ist und wieso die Einhaltung gängiger Vorschriften auch für Privatpersonen wichtig ist.

Ist ein Notstromaggregat genehmigungspflichtig?

Für Privatpersonen, die ein Stromaggregat für den Anschluss an das Hausnetz betreiben, ist die Anschaffung in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Dazu sind die Abgase des Stromerzeugers zu gering und die Geräte recht leise. Leistungsstarke Aggregate für Notstrom können jedoch auch bei Privathaushalten zu Problemen führen und die lokalen Vorschriften für Abgase, Lärm oder elektrotechnische Arbeiten müssen bei allen Netzersatzanlagen eingehalten werden.

Anders ist die Situation bei Unternehmen, die größere Anlagen für die Notstromversorgung anschaffen möchten. Hierbei ist vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten, sodass Anlagen mit „schädlichen Umwelteinwirkungen“ nach § 4 Abs. 1 eine Genehmigung benötigen. Informieren Sie sich im Voraus zu den Vorgaben, ob Ihr geplantes Notstromaggregat genehmigungsbedürftig ist.

Wenn Sie nur eine ausfallsichere Stromversorgung für das Homeoffice suchen, ist ein Notstromaggregat höchstwahrscheinlich überdimensioniert. Suchen Sie stattdessen nach einer Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV), die einen Datenverlust verhindert.

Welche Vorschriften gibt es für Stromaggregate?

Ausstoß von Abgasen

Bei den meisten Notstromaggregaten kommen Verbrennungsmotoren zum Einsatz, die Benzin, Diesel, Gas oder Heizöl für die Energieversorgung nutzen. Zu den Nachteilen während des Betriebs zählt der Ausstoß von Abgasen, die die Gesundheit von Menschen gefährden. Wie das Berliner Verwaltungsgericht festgestellt hat (VG Berlin, 20.08.2015 – 10 K 208.13), müssen hohe Emissionen bei Geräten mit Diesel durch einen Rußfilter verbessert werden. Auch bei im Voraus nicht genehmigungspflichtigen Anlagen muss die Reinhaltung der Luft nach § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz durch den Betreiber beachtet werden.

Kommt es nicht zu einer Einhaltung der Grenzwerte oder dem Einbau von Rußfiltern, können teure Bußgelder drohen. Deshalb sollte ein Abluftsystem mit Abgasrohr Emissionen wie Kohlenmonoxid vom Aufstellort nach draußen führen. Achten Sie dazu auf spezielle Abgasschläuche, deren Material mit der erhöhten Temperatur während des Betriebs der Notstromaggregate problemlos zurechtkommt. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie beim zuständigen Umweltamt nachfragen, ob eine Genehmigung für den Stromgenerator erteilt wird bzw. ob diese erforderlich ist.

Die Nutzung von Heizöl ist nur bei stationären Notstromversorgungen erlaubt, während bei mobilen Notstromaggregaten andere Brennstoffe verwendet werden müssen.

Vorschriften für elektrotechnische Arbeiten

Wichtig ist auch, dass beim Anschluss der Notstromversorgung und der Verbindung mit dem Hausnetz alle elektrischen Vorschriften eingehalten werden. Wird die NEA durch einen Laien installiert, können Fehler zu einem Brand und der Gefährdung von Menschenleben führen. Deshalb sollten Sie den Anschluss des Aggregats, die Verbindung der Steckdosen und die Installation einem Fachmann überlassen.

Dadurch können Heimwerker sicher sein, dass das Gerät korrekt angeschlossen wurde und keine Brandrisiken vorliegen. Ein manueller Umschalter ermöglicht die Umstellung der Einspeisung für den Haushalt auf das Notstromaggregat oder alternativ erkennt ein automatischer Umschalter den Stromausfall automatisch.

Grenzwerte für Lautstärke beachten

Unabhängig davon, ob eine Genehmigung im Voraus benötigt wird, sind von Hausbesitzern die Lautstärkebestimmungen bei Netzersatzanlagen einzuhalten. Ist ein stationäres Notstromaggregat angeschlossen, sollte es sofort gestartet werden, um die Geräuschkulisse zu überprüfen. Ein Betrieb über wenige Minuten, wenn das Stromnetz ausfällt, sorgt zwar höchstwahrscheinlich kaum für Probleme mit den Nachbarn, doch die gesetzlichen Vorschriften für Lärm sind auch bei Notstromaggregaten einzuhalten.

Wie lange darf ein Notstromaggregat laufen?

Die Laufzeit der Stromerzeuger ist vor allem davon abhängig, wie viel Leistung die Stromversorgung liefern muss und wie viel Kraftstoff verbraucht wird. Bei kleineren Geräten mit günstigen Anschaffungskosten sind Laufzeiten von mehreren Stunden realistisch, während teure Stromaggregate für Unternehmen mehrere Tage ununterbrochen Energie erzeugen können. Gestartet werden sollte das Stromaggregat nicht nur im Notfall, sondern auch regelmäßig zu Testzwecken, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Sinnvoll ist es, ein Aggregat zu kaufen, das den Verbrauch der wichtigsten Stromverbraucher im Haushalt abdeckt, aber nicht überdimensioniert ist. Die kleineren Geräte sind leise, sparsamer im Verbrauch von Kraftstoff und bieten ausreichend Leistung für die meisten Haushalte.

Welche Gefahren gibt es bei der Nutzung eines Notstromaggregats?

Die größten Gefahren bei einem Notstromaggregat treten während Einbau und Anschluss der Notstromversorgung bzw. im Betrieb auf. Deshalb sollte der Anschluss des Stromerzeugers nur einem Fachmann überlassen werden, der die nötigen Qualifikationen für elektrotechnische Arbeiten hat. Ansonsten riskieren Sie einen Stromschlag, der lebensgefährdend sein kann. Ebenso kann ein falscher Anschluss zu einem Brand im Haus führen.

Müssen die Verbrennungsmotoren zur Energieversorgung während eines Stromausfalls einspringen, sind vor allem entstehende Abgase wie Kohlenmonoxid gefährlich. Deshalb sollte das System für Notstrom Emissionen durch ein Abgasrohr nach draußen führen, sodass für Menschen keine Gefahren entstehen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Stromgenerator nie in einem geschlossenen Raum zum Einsatz kommt.

Zusammenfassung

Genehmigungsbedürftig ist der Betrieb eines Notstromaggregats in Privathaushalten in der Regel nicht. Dennoch müssen Sie auf die Einhaltung der Vorschriften für Abgase, Lärm und Elektroarbeiten achten. Größere Stromerzeuger bei Unternehmen können eine Genehmigung bei den zuständigen Behörden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfordern.


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