Schutz vor Diebstahl und Vandalismus: Die Überwachung der eigenen vier Wände

Schutz vor Diebstahl und Vandalismus: Die Überwachung der eigenen vier Wände

Die Kriminalitätsrate ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eher gering. Dennoch entscheiden sich gerade diejenigen, die wertvolle Sachen in ihrem Eigenheim aufbewahren, dazu, auf Nummer sicher zu gehen. Für die Installation einer Videoüberwachung benötigt niemand eine spezielle Genehmigung. Dennoch gibt es bei diesem Thema einiges zu beachten, um sich nicht doch strafbar zu machen.

In unserer modernen und technologisch weit entwickelten Gesellschaft ist eine flächendeckende Videoüberwachung schon lange keine Seltenheit mehr. Immer mehr Kameras überwachen unser öffentliches und privates Leben. Besonders Metropolen wie London erreichen eine Überwachungsdichte, wie man sie nur aus Hollywood-Filmen kennt.

Datenschutzrechtliche Relevanz und gesetzliche Normierung der Videoüberwachung

Das Ziel des Datenschutzes ist es, jeden Bundesbürger vor dem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten zu schützen (§ 1 Abs. 1 BDSG). Laut § 3 Abs. 1 BDSG sind personenbezogene Daten Einzelangaben über sachliche oder persönliche Verhältnisse. Diese Angaben umfassen Informationen über den Betroffenen, etwa Name, Anschrift, Gesundheitszustand, Erscheinungsbild, etc.). Durch eine Videoüberwachung ist die Informationssammlung genau dieser Daten möglich. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist der entscheidende Ansatzpunkt für die Bewertung von Videoüberwachungen. Im Jahr 2001 wurde der § 6b BDSG in das BDSG aufgenommen und gilt seit dem sowohl für öffentliche als auch private Stellen.

Videoüberwachung im privaten Bereich

Die Videoüberwachung im privaten Bereich ist aus rechtlicher Perspektive nicht ganz einfach. Grundsätzlich muss es eine klare Unterscheidung zwischen relevanten Sicherheitsinteressen sowie ungehemmten Voyeurismus geben.

Es ist erlaubt, Systeme zur Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück zu installieren. Einen Grund muss es dafür nicht zwingend geben. Zu möglichen Ursachen könnte die präventive Abwehr von Einbrechernder allgemeine Einbruchschutz oder das Erhalten von Beweisen nach einem eingetretenen Diebstahl gehören. Bei der Videoüberwachung dürfen allerdings weder öffentliche noch Teile des Nachbars von der Kamera erfasst werden. Nach § 6b Abs. II BDSG muss die Überwachung des eigenen Grundstücks erkennbar sein, etwa durch angebrachte Schilder.

Auf die Überwachung von gemeinsam genutzten Zugangswegen oder Flächen, einer Hausauffahrt zum Beispiel, sollten Immobilienbesitzer verzichten. Die Rechtsprechung geht in diesem Fall häufig davon aus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn verletzt wird. Es spielt keine Rolle, dass die Videoüberwachung zur Überwachung des eigenen Grundstücks erfolgt. Betroffen ist auch der Bereich des Nachbarn und somit auch seine Privatsphäre.

Worauf man beim Kauf eines Überwachungssystems achten muss

Die erste Frage, die sich Interessierte stellen sollten, ist, zu welchem Zweck sie die Geräte nutzen möchten. Mögliche Anwendungen:

  • Beobachtung: Das Bild einer oder mehreren Kameras soll live auf Bildschirmen zu sehen sein. Dies ist beispielsweise für alleinlebende Rentner interessant, die sehen möchten, wer vor der Haustür steht.
  • Beobachtung und Aufzeichnung: Das Bild soll nicht nur auf Bildschirmen zu sehen sein, sondern gleichzeitig auch aufgezeichnet werden. Dieser Schutz eignet sich zum Beispiel für Besitzer eines Neuwagens, der vor dem Haus steht und erst kürzlich zerkratzt wurde. Bei einem erneuten Vandalismus möchte der Automobilbesitzer Strafanzeige erstatten und das Videomaterial als Beweismittel nutzen.
  • Beobachtung, Aufzeichnung und Fernüberwachung: Das Bild ist auf Bildschirmen zu sehen, wird aufgezeichnet und ist per Fernzugriff über das Internet erreichbar. Ein solches System eignet sich für Geschäftsmenschen, die häufig verreisen, und auch unterwegs einen Blick auf ihr Eigentum werfen möchten.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Ebenfalls wichtig beim Kauf eines Überwachungssystems ist die eigentliche Kamera, deren Wirkungsgrad von der Auswahl des Gehäuses gemindert oder erhöht werden kann. Folgende Wirkungen können Gehäusetypen auslösen:

  1. Abschreckend: Kastenkameras, Speed-Dome-Kameras, IR-Weitsichtkameras sind in der Regel groß und gut sichtbar. Sie sind ein Abschreckungsmittel gegen gezielte Straftaten.
  2. Erkennbar, dezent: Domekameras, Stiftkameras haben ein modernes Design und sind mittelgroß bis klein. Sie eignen sich perfekt für die Heimanwendung, da sie nicht zu aufdringlich wirken.
  3. Dezent, unaufdringlich: Domekameras, Minikameras sind sehr klein oder getarnt und dienen in der Regel zur Erfassung von Straftaten.

Neben ihrer Bauweise unterschieden sich Überwachungskameras natürlich auch in ihrer Ausstattung. Folgendes sollte beim Kauf bedacht werden:

  1. Wie hoch ist die Auflösung?
  2. Wie sieht es mit der Bildgenauigkeit aus?
  3. Kann die Kamera Objekte fokussieren?
  4. Welche Zusatzfunktionen (zoom, dreh- und schwenkbar) bietet sie?
  5. Ist der Anschluss kabelgebunden oder drahtlos?

Artikelbild: © cifotart / Shutterstock


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert