Als Hobbyhandwerker im Bereich Facility Management selbstständig machen? Darauf sollten Sie achten!

Als Hobbyhandwerker im Bereich Facility Management selbstständig machen? Darauf sollten Sie achten!

Sie lieben es, im eigenen Haus zu basteln, zu reparieren und kleine handwerkliche Tätigkeiten auszuführen und spielen mit dem Gedanken, Ihr Hobby zum Beruf zu machen?

Dann können Sie entweder ganz klassisch ein Handwerk erlernen und vom Heimwerker zum Handwerker werden oder einen anderen, derzeit sehr beliebten Weg einschlagen – und sich im Bereich Facility Management selbstständig machen.

Diese Branche ist im Moment vor allem bei Quereinsteigern sehr beliebt. In der Tat ist es einfach, in Deutschland als Handwerker zu arbeiten, weil eine Gewerbeanmeldung hierfür im Prinzip ausreicht. Aber: Die Dienstleistung „Hausmeisterservice“ darf nicht dafür verwendet werden, um Tätigkeiten anzubieten, die eigentlich nur von ausgebildeten Meisterhandwerksbetrieben durchgeführt werden dürfen.

Erfahren Sie in diesem Artikel von Heimhelden.de, worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich im Bereich Facility Management selbstständig machen möchten.

Die wichtigsten Arbeitsbereiche eines Hausmeisterservices

Ein klassischer Hausmeister kann beinahe alles:

  • Rasen im Garten mähen
  • Bäume verschneiden
  • Die Funktionsweise der Heizung kontrollieren
  • Glühbirnen wechseln
  • Allgemeine Reinigungsarbeiten durchführen
  • Kleinere Reparaturen erledigen
  • Überwachung der Tiefgarage
  • Grundsätzliche Instandhaltung von Wohnanlagen

Laut Gewerberecht ist ein Hausmeister dazu befugt, alle pflegerischen und instandsetzenden Tätigkeiten zu übernehmen, solange dies keine fachspezifischen handwerklichen Arbeiten sind.

Hausmeister verstoßen gegen die Handwerksordnung, wenn sie beispielsweise kaputte Heizungen reparieren oder eine neue Elektro- oder Wasserleitung verlegen.

Ein Verstoß liegt zumindest dann vor, wenn keine Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk beziehungsweise im Elektrotechniker-Handwerk vorgewiesen werden kann. Darüber hinaus müsste auch eine Eintragung in der Handwerksrolle vorhanden sein, damit solche Arbeiten rechtskonform ausgeführt werden dürfen.

Facility Manager werden: Gewerbeanmeldung reicht, aber entsprechende Weiterbildung ist empfehlenswert

Grundsätzlich gilt, dass jeder als Hausmeister arbeiten darf, sofern er ein Gewerbe nach Paragraf 14 Gewerbeordnung bei der Kommune anmeldet, die für den Betriebssitz zuständig ist. Das liegt daran, dass in Deutschland Gewerbefreiheit gilt.

Daher ist jeder befugt, ein Gewerbe anzumelden – unabhängig von den eigenen Qualifikationen. Eine Ausbildung und/oder Berufserfahrung im handwerklichen Bereich sind aber sehr nützlich, wenn Sie sich als Hausmeister selbstständig machen möchten. So besitzen Sie ein gewisses Maß an fachlichem Wissen.

Wir raten Ihnen unabhängig von Ihren Vorkenntnissen dazu, sich vor der Unternehmensgründung entsprechend weiterzubilden, um sich ein spezifisches Fachwissen anzueignen. Damit können Sie sich besser gegen Ihre zahlreichen Konkurrenten durchsetzen.

Eine Weiterbildung im Bereich Facility Management ist auf jeden Fall von Vorteil, bevor Sie einen Hausmeisterservice anbieten. Entsprechende Weiterbildungen, die von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter gefördert werden und bequem von zuhause aus durchgeführt werden können, finden Sie zum Beispiel bei WBS Training.

In der Facility-Management-Weiterbildung erhalten Sie das kaufmännische, infrastrukturelle und technische Know-how, welches Ihnen bei der Gründung Ihres Hausmeisterdienstes eine wertvolle Hilfe sein wird. Aufpassen müssen Hausmeister, dass sie keine Tätigkeiten anbieten, die eine Ausbildung oder Meisterqualifikation voraussetzen. Und das ist in vielen Handwerksberufen üblich.

Viele Inhaber eines Hausmeisterdienstes kommen aus einem zulassungsfreien Beruf der Anlage B der Handwerksordnung. In diesen Gewerken ist es möglich, ein Unternehmen ohne Meisterbrief zu führen. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch auf die Anmeldung bei der Handwerkskammer verzichtet werden kann.

Wollen Sie sich also mit einem Hausmeisterservice selbstständig machen und gegebenenfalls mehr als die laut Gewerberecht festgelegten pflegerischen und instand setzenden Hausmeisteraufgaben übernehmen, ist es dringend zu empfehlen, sich mit der Eintragung in die Handwerksrolle zu beschäftigen. Diesbezüglich sind einige Regelungen und Ausnahmefälle zu beachten.

Vorsicht: Für manche Tätigkeiten ist ein Meisterbrief erforderlich

Alle Handwerksberufe und damit verbundenen Tätigkeiten der Anlage A der Handwerksordnung setzen voraus, dass eine dreijährige Berufsausbildung ausgeführt wird. Möchten Sie in einem dieser Handwerksberufe selbstständig tätig werden oder einen Betrieb führen, benötigen Sie zudem eine Meisterqualifikation.

Außerdem ist es für die Berufsausübung verpflichtend, sich in die Handwerksrolle einzutragen. Es muss also eine Anmeldung bei der jeweils zuständigen Handwerkskammer erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob das Handwerk haupt- oder nebengewerblich ausgeführt werden soll. Wollen Sie also Reparaturarbeiten an Heizungen, Maler- oder Maurerarbeiten im Zusammenhang mit Ihrem Hausmeisterservice anbieten, gilt das auch für Sie.

Der Meisterbrief ist für alle ausbildungsintensiven Tätigkeiten erforderlich, die ein höheres Gefahrenpotenzial mitbringen. Das gilt für sämtliche Berufe, bei denen Gefahren für die Gesundheit und das Leben der Auftraggeber oder anderer Beteiligter drohen, wenn sie unsachgemäß ausgeübt werden. Deshalb sind diese Tätigkeiten Personen vorbehalten, die ihr Handwerk genau verstehen und ihr Fachwissen sowie ihre Kompetenz mit einer bestandenen Meisterprüfung nachweisen können.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Hierbei gilt jedoch wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel. Es kann in Ausnahmefällen sein, dass die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung erteilt und die Ausübung eines eigentlich zulassungspflichtigen Handwerks gewährt, selbst wenn keine Meisterprüfung abgelegt wurde.

Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Aufwand für das Ablegen der Meisterprüfung unverhältnismäßig hoch wäre und aus Altersgründen nicht mehr zumutbar ist. Die Praxis zeigt, dass diese Ausnahme jedoch erst ab einem Alter von 47 Jahren greift. Weitere Gründe für derartige Ausnahmen sind:

  • Gesundheitliche Gründe
  • Bestimmte soziale Verhältnisse
  • Handwerker hat nach der Gesellenprüfung wenigstens sechs Jahre in seinem Beruf gearbeitet – davon wenigstens vier Jahre in leitender Position – und kann diese Tätigkeit nachweisen

Liegt ein Ausnahmegrund vor, wird die Handwerkskammer die Situation von einem Sachverständigen prüfen lassen.

Selbst, wenn ein Ausnahmefall anerkannt wird, müssen oftmals meisterliche Fertigkeiten bei einer Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Diese umfasst fachtheoretische, kaufmännische, betriebswirtschaftliche, rechtliche und praktische Bereiche.

Grundsätzlich gilt: Um Missverständnisse bei der Ausübung des Hausmeisterberufs zu vermeiden, empfiehlt die Handwerkskammer zu Leipzig (HWK Leipzig), die geplanten Tätigkeiten mit der Handwerkskammer abzusprechen. Denn: Wenn Sie ohne Eintragung in die Handwerkskammer und/oder ohne Meisterbrief handwerkliche Leistungen durchführen, begehen Sie nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Es kommt auch zu erheblichen Risiken in versicherungsrechtlicher Hinsicht.

Zusammenfassung

Der Hausmeisterberuf ist für Hobbyhandwerker sehr interessant, weil er ohne große Hürden ausgeübt werden kann. Es genügt, ein Gewerbe anzumelden und gegebenenfalls zusätzlich eine Weiterbildung zu absolvieren, um spezifisches Fachwissen zu erlangen. In rechtlicher Hinsicht ist es aber wichtig, ohne Eintragung in der Handwerksrolle und Meisterprüfung keine Dienste anzubieten, die nur von ausgebildeten Handwerkern mit Meisterbrief erledigt werden dürfen.


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