Winterzeit ist Einbruchszeit: Wie die Hausratversicherung vor unschönen Erlebnissen schützt

Winterzeit ist Einbruchszeit: Wie die Hausratversicherung vor unschönen Erlebnissen schützt

Versicherer warnen, dass sich Einbrecher in der Winterzeit über Deutschlands ungeschützte Immobilien hermachen. Innerhalb von Minuten steigen sie in Wohnungen ein, nehmen Wertsachen und Bargeld mit, und hinterlassen häufig keine Spur. Eine Hausratversicherung kann für einen solchen Schaden aufkommen.

Die warmen Temperaturen in dieser Jahreszeit sind äußerst tückisch. Für viele Menschen steht der Frühling praktisch vor der Tür. Dabei sind die Tage noch immer relativ kurz. Im Schutz der Dunkelheit haben Einbrecher genug Zeit, sich über die Wertsachen ahnungsloser Bürger herzumachen.

Immer mehr Einbrüche in Deutschland

In den vergangenen fünf Jahren stieg die Anzahl der Wohnungseinbrüche um ein Drittel. 2013 war sie so hoch wie seit 15 Jahren nicht. Versicherer zahlten nahezu eine halbe Milliarde Euro an Schadenersatz.

2005 gab es 109.736 Wohnungseinbrüche, 11,6 Prozent weniger als im Vorjahr. 2006 ging die Anzahl ebenfalls zurück. Seit dem steht sie auf einem Wachstumskurs und erreicht 2013 149.500 – ein Drittel davon geschah in Nordrhein-Westfalen (Quelle: GDV). Erschreckend ist die Tatsache, dass nicht nur die Anzahl der Wohnungseinbrüche steigt, im selben Zeitraum sinkt der Anteil der aufgeklärten Fälle: 2005 wurde jeder fünfte Fall geklärt (19,6 %), 2013 nur noch 15,5 Prozent.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachten die Einbrecher einen Schaden von 480 Millionen Euro im Jahr 2013. Die Schadenshöhe wird aus dem Grund größer, weil in immer mehr Haushalten teure elektronische Geräte zu finden sind.

In der Rangliste der befallenen Städte liegt Bonn mit 563,8 Einbrüchen je 100.000 Einwohner an oberster Stelle. Hinter Bonn liegen Aachen (517,3) sowie Köln (493,5). Vergleichsweise sicher ist Augsburg (53,9).

Ein allgemeiner Irrtum: Hausrat nicht in Wohngebäudeversicherung inbegriffen

Viele Verbraucher verwechseln die Hausratversicherung mit der Wohngebäudeversicherung oder gehen davon aus, dass Letztere in Erstere inbegriffen ist. Das ist nicht der Fall: Eine Hausratversicherung muss zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

In einem Fall in Saarbrücken klagte ein Hauseigentümer ohne Hausratversicherung, dass das Mobiliar seiner Wohnung beschädigt und eine Zahlung verweigert wurde, da er nicht über den Funktionsumfang seiner Police bescheid wusste. Das Gericht urteilte, dass jeder Versicherungsnehmer die Pflicht habe, sich selbst über den Versicherungsschutz zu informieren.

Hausratversicherung: Sicher ist sicher

Die steigende Anzahl der Wohnungseinbrüche und der genannte Fall sollten Grund genug sein, Verbraucher zum Handeln zu bewegen. Von einem Einbruch kann praktisch jeder Haushalt betroffen sein, unabhängig davon, ob sich darin Wertsachen befinden oder nicht. Viele Einbrecher wählen gezielt Immobilien aus, die ihnen gewisse Vorteile beim Einbruch bieten, soll heißen: Sie sind ein leichtes Opfer. Ob sie darin auch die große Beute finden, werden sie erst später erfahren.

Verbraucher sollten folglich nicht davon ausgehen, dass bei ihnen ohnehin nichts zu holen ist. Stattdessen sollten sie in eine Hausratversicherung investieren, die nur wenige Euro pro Jahr kostet und ihr gesamtes Hab und Gut – wie viel dieses auch immer wert ist – absichert. Die zuvor genannte Hausratversicherung hat einige Vorteile, die viele Policen nicht besitzen:

Stefan Albers, Vorstand des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB), rät generell jedem Verbraucher, dessen Hausrat über jenen des Studenten hinausgeht, die Hausratversicherung abzuschließen. Wie wichtig dabei der volle Leistungsumfang ist, zeigen Fälle der Sendung „Könnes kämpft“. Hier werden Beispiele von Geschädigten präsentiert, deren Versicherung die Zahlung verweigert hat.

Welche Leistungen in der Hausratversicherung inbegriffen sind

Die Hausratversicherung greift, sobald sich Einbrecher mit einem Werkzeug, sprich einer Brechstange oder einem Dietrich, Zugang zur Wohnung verschafft haben. Sollte der Dieb einen Wohnungsschlüssel vorher entwendet haben, handelt es sich ebenfalls um einen Fall für die Hausratversicherung. Unter bestimmten Fällen greift die Police auch bei grober Fahrlässigkeit.

Kommt es zum Einbruch, haftet die Versicherung für den kompletten Hausrat, dazu gehören unter anderem:

  • Möbel
  • Kleidung
  • Elektrogeräte

Mitversichert sind auch Gegenstände aus Keller oder Garage, wenn sie mit dem Gebäude verbunden sind.

Im Falle einer Schädigung zahlt die Versicherung den sogenannten Wiederbeschaffungspreis. Er ist der Wert des fehlenden Gegenstandes, mit dem der Geschädigte ein gleichwertiges Produkt kaufen kann. Dabei muss es sich nicht zwingend um den Kaufpreis handeln. Ist ein Gerät beschädigt, zahlt die Versicherung unter Umständen nur die Reparatur.

Vorsicht: Antiquitäten und Co. nicht im Hausrat inbegriffen

Die private Hausratversicherung gilt für alles, was zum Hausrat gehört. Nicht dazu gehören Objekte wie zum Beispiel Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlerobjekte. Sie sind meist nicht vollständig versichert, da sie gewisse Probleme bereiten. Häufig haben sie einen materiellen Wert, der nicht zu beurkunden ist. Einige dieser Gegenstände haben gar keinen materiellen, sondern einen persönlichen Wert, den eine Versicherung nie ersetzen könnte.

Aus diesem Grund müssen Verbraucher, die solche Objekte in ihren eigenen vier Wänden aufbewahren, mit einer speziellen Kunstversicherung absichern. Auch hier sollten Interessierte die einzelnen Konditionen und Leistungen beachten.

Aus den Augen, aus dem Sinn: Versicherungssumme regelmäßig prüfen

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist nicht eine Aufgabe, die Verbraucher einmal erledigen und getrost zu den Akten legen. Die Versicherungssumme orientiert sich schließlich am Hausrat – und dieser ist nicht ein fixer Gegenstand. Er wächst mit der Zeit und nimmt mit großer Wahrscheinlichkeit an Wert zu. Experten empfehlen, die Versicherungssumme mindestens einmal pro Jahr zu adjustieren. Insbesondere bei wertvollen Zukäufen sollte man sie anpassen.

Verbraucher, die vorsorgen möchte, sollten den Hausrat auch regelmäßig ablichten. Diese Beweislage kann, wenn der Fall aller Fälle eintritt, äußerst hilfreich sein – sowohl für die Polizei als auch für die Versicherung. Wichtige Objekte sollten einzeln auf einem neutralen Hintergrund mit Maßband daneben abgelichtet werden. Wichtige Details, etwa ein Prägestempel, müssen zu sehen sein.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Damit es gar nicht erst zum Einbruch kommt, sollten sich Verbraucher nicht alleine auf die Hausratversicherung verlassen. Sie ist der letzte Ausweg, wenn der Wohnungseinbruch geschehen ist. Besser ist es, Dieben und Einbrechern den Zugang zum Eigenheim unmöglich zu machen.

Die deutsche Polizei hat zusammen mit verschiedenen Verbänden eine spezielle Aufklärungswebseite erstellt, die unter www.k-einbruch.de aufrufbar ist. Besonders hilfreich ist hier das interaktive Haus, welches Verbrauchern die klassischen Schwachstellen einer Immobilie zeigen soll. Zu den Schwachstellen gehören unter anderem das Garagentor, welches häufig über eine Verbindungstür mit dem Haus verbunden ist, aber auch Nebeneingangstüren, Balkone und Terrassen sowie im Garten herumliegende Aufstiegshilfen.

Artikelbild: © sdecoret / Shutterstock


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