Bausparen mit Riester

Bausparen mit Riester

Die Rentendiskussion ist seit Jahren im Gange. Seit 2002 sorgt der Staat mit der Riester-Rente dafür, dass auch private Vorsorge gefördert wird. Zu dieser Reform kam sechs Jahre später eine weitere Möglichkeit hinzu: Wohn-Riester. Hier kann unter anderem mit Bausparverträgen Zuschuss erlangt werden. Das eigene Haus gilt als die beste Altersvorsorge bei vielen Arbeitnehmern. Denn wer im Alter keine Miete mehr zahlen muss, hat sich im wichtigsten Punkt abgesichert. Nachdem die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, ist nun Riester eine Möglichkeit, den Hausbau fördern zu lassen. Diese Form der Vorsorge ist die Einzige, bei der die staatlichen Zuschüsse vor der Rente genutzt werden können. Riester-Bausparverträge sind in kurzer Zeit zur beliebtesten Variante geworden, zu „riestern“. Doch das Verfahren ist kompliziert.

Das Prinzip von Wohn-Riester

Bausparen mit Riester lohnt sich nur für zukünftige Eigenheimbesitzer, wenn die Finanzierung des Eigenheims auch ohne die staatlichen Zuschüsse auf soliden Füßen steht. Daher ist diese Form eher für Besserverdienende und wirtschaftlich Unabhängige geeignet. Bausparen bedeutet, einen bestimmten Betrag anzusparen und zu verzinsen. Wenn dieser reif für die Zuteilung ist, gewährt die Bausparkasse ein Darlehen. Mit Riester kommen während der Anspar- als auch in der Tilgungsphase staatliche Zulagen hinzu. Somit erhöht sich das Kapital, das für den Erwerb einer Immobilie oder Hausbau genutzt werden kann.

Die Bedingungen von Wohn-Riester

Welche Bauvorhaben oder Immobilienkäufe für das Bausparen mit Riester geeignet sind, wird im Paragraf 92 a des Einkommenssteuergesetzes festgelegt, denn hier sind die Begriffe „Wohnung in einem Hause“, Eigentumswohnung und Genossenschaftswohnung definiert. Demnach können Neubauten, der Kauf von Gebrauchtimmobilien und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften gefördert werden. Der Riester-Sparer muss die Wohnung bzw. das Haus jedoch selbst bewohnen.

Diese Zuschüsse sind inzwischen auch für Auslandsobjekte möglich, wenn der Besitzer dort wohnt, aber in die deutsche Rentenversicherung einzahlt. Einschränkungen der Riester-Förderung gibt es jedoch beispielsweise, wenn ein Zweifamilienhaus erworben wird. Hier werden die Zuschüsse nur für den Teil des Hauses gewährt, der selbst genutzt wird. Ausgeschlossen von der Förderung sind Modernisierungen und altersgerechte Umgestaltungen. Auch Energiesparmaßnahmen sind nicht förderfähig. Sind solche Bauarbeiten mit dem Hausbau geplant, muss dafür eine getrennte Finanzierung aufgestellt werden.

Die Berechtigten für Wohn-Riester

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann grundsätzlich mit Riester bausparen. Das betrifft Arbeitnehmer, Beamte, Empfänger von Amtsbezügen, Kindererziehende und pflichtversicherte Landwirte. Auch Bezieher einer Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente dürfen diesen Weg nutzen. Ausgeschlossen von der Förderung sind jedoch Selbstständige. Ebenso Arbeitnehmer, die über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert werden (Ärzte und Rechtsanwälte) können nicht mit Riester bausparen. Wenn der Ehepartner Beiträge in die Rentenkasse zahlt, können diese jedoch über andere Möglichkeiten Wohn-Riester ebenfalls nutzen.

Die Zulagen bei Wohn-Riester

Auch hier teilt sich der staatliche Teil in zwei Komponenten: die Zulage und der Steuervorteil. Die Zulage vom Staat beträgt wie in allen anderen Riester-Varianten bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Pro Kind, für das Kindergeld bezogen wird, kommen 185 Euro dazu. Ist es nach 2008 geboren, fließen sogar 300 Euro pro Kind in die Kasse. Am Ende des Jahres können die Aufwendungen als Sonderabgaben von der Steuer abgesetzt werden – bis zu 2100 Euro – zulagenabzugsfähig. Das Finanzamt prüft danach, welcher Teil für den Sparer mehr bringt: die Zulage oder der Steuervorteil.

Die Vorteile von Wohn-Riester

Mit dieser Bausparvariante profitieren vor allem Familien, die sich bisher entweder für die Altersvorsorge oder ein Eigenheim entscheiden mussten. Mit Riester können sie nun beides tun. Ebenso ist es die einzige Variante der Riester-Förderung, bei der die Zuschüsse vom Staat nicht erst im Rentenalter verwendet werden können. Ein normales Wohnförderungskonto würde in der Regel mit zwei Prozent verzinst werden. Mit Riester können fünf Prozent erreicht werden. So entsteht ein enormer Zinsvorteil für den Sparer.

Die Nachteile von Wohn-Riester

Wer mit Riester bausparen will, entscheidet sich für einen langen Zeitraum. Denn die Immobilie darf nur innerhalb einer Zehn-Jahresfrist veräußert werden, wenn spätestens vier Jahre danach eine neue Immobilie erworben wird. Sonst holt sich der Staat über Versteuerungen das Geld zurück. Auch ist der Immobilienmarkt nicht mehr so sicher, wie er einst galt. Nicht immer gehen die Preise für ein Haus nach oben – auch nach unten ist immer Luft auf dem Immobilienmarkt. Zudem müssen Hausbesitzer immer Geld für Instandhaltungen und altersgerechte Einrichtungen zurücklegen. Diese sind nicht in der Förderung enthalten.

Artikelbild: © Alexander Raths / Shutterstock


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