Bausparvertrag: Ist er heute noch sinnvoll?

Bausparvertrag: Ist er heute noch sinnvoll?

Laut der Deutschen Bundesbank werden in Deutschland jedes Jahr rund 30 Millionen Bausparverträge abgeschlossen, doppelt so viele wie vor 40 Jahren. In Zeiten von Niedrigzinsen sind die Kontroversen zu diesem Finanzprodukt größer denn je. Aus diesem Grund möchten wir im Anschluss der Frage auf den Grund gehen, ob der Bausparvertrag heute noch sinnvoll ist.

Nutzung von Finanzprodukten sind eine Frage des Sparzwecks

Das große Problem bei Finanzprodukten ist die große Verallgemeinerung. Es wird selten auf konkrete Zielgruppen eingegangen, sodass sich eine Empfehlung am Ende nicht für alle Menschen eignet.

Die Frage, ob sich ein Bausparvertrag generell lohnt, hängt zunächst von zwei Fragen ab:

  • Möchte der Sparer später eine Immobilie kaufen?
  • Ist der Bausparvertrag für einen anderen Verwendungszweck gedacht?

Bausparverträge sind theoretisch dazu geeignet, um sich zum Beispiel ein Studium zu finanzieren. Für diesen konkreten Fall gibt es aktuell aber weitaus bessere Anlageformen und Kredit-Alternativen. Bausparverträge passen folglich eher zur ersten Zielgruppe: Menschen, die eine Immobilie bauen oder erwerben möchten.

Vermögenswirksame Leistungen für den Bausparvertrag nutzen und mit der Arbeitnehmersparzulage zusätzliche staatliche Förderung erhalten

Um mit dem Bausparvertrag schneller die gewünschte Summe anzusparen, können Sie die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers nutzen und diese in Ihren Bausparvertrag investieren. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage des Staates als Förderung zu erhalten.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Die Zahlung soll die Mitarbeiter dabei unterstützen, Vermögen aufzubauen und dieses gegebenenfalls in Immobilien zu investieren. Vermögenswirksame Leistungen können von allen Arbeitnehmern, Beamten, Soldaten, Auszubildenden und Richtern bezogen werden. Möglich sind Zahlungen bis zu 40 Euro pro Monat.

Die vermögenswirksamen Leistungen werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt. Meist gibt es Regelungen dazu im individuellen Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Dabei entscheiden Arbeitnehmer selbst, wie sie diese Leistung investieren. Viele wählen dafür den Bausparvertrag, wobei auch andere Anlageformen möglich sind – etwa Aktienfonds, Sparpläne und Riesterverträge. Manche Arbeitnehmer entscheiden sich auch dafür, nicht nur die monatlichen 40 Euro in den Bausparvertrag einzahlen zu lassen, sondern den Betrag noch einmal aufzustocken.

Doch wie kommen Sie zu den lukrativen vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers? Hierfür müssen Sie keinen förmlichen Antrag stellen. Sie können einfach bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen – am besten, wenn Sie im Rahmen einer Neuanstellung die Konditionen Ihres Arbeitsvertrags verhandeln. Aber auch später haben Sie jederzeit noch die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber darüber zu sprechen, etwa bei einem Mitarbeitergespräch.

Was hat es mit der Arbeitnehmersparzulage auf sich?

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss vom Staat zu den vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag investieren, können Sie als spezielle Form der staatlichen Förderung die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Förderung für den Bausparvertrag beträgt 9 Prozent. Liegt der jährliche Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen bei 470 Euro, erhalten Sie also eine maximale Arbeitnehmersparzulage von 43 Euro im Jahr zusätzlich vom Staat.

Anspruch auf die Sparzulage hat jedoch nur, wer ein gewisses Einkommen nicht überschreitet. Für ledige Arbeitnehmer liegt die Grenze bei einem steuerpflichtigen Einkommen von maximal 17.900 Euro beim Bausparen, Verheiratete dürfen ein Einkommen von maximal 35.800 Euro haben. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung: Wenn Sie diese abgeben, müssen Sie den entsprechenden Hinweis dafür ankreuzen und die ausgefüllte Anlage VL der Steuererklärung beifügen.

Das Kreditinstitut, mit dem der Arbeitgeber für die vermögenswirksamen Leistungen zusammenarbeitet, sendet diese Anlage dann in der Regel Ende des Jahres wieder zurück. Nach einer siebenjährigen Sperrfrist bekommen Sie dann die Arbeitnehmersparzulage in Form eines sozialversicherungs- und steuerfreien Zuschusses vom Finanzamt auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Die Mindestlaufzeit eines Vertrags für vermögenswirksame Leistungen beträgt nämlich sieben Jahre – und erst danach wird die Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt ausgezahlt.

Der Bausparvertrag gibt deutschen Verbrauchern Sicherheit

Das Interesse am Bausparvertrag kann man bei deutschen Kunden so beschreiben, dass sie sich eine allgemeine Sicherheit wünschen. Diese ist angesichts der Zinsänderungen der vergangenen Jahre nicht unbedingt gegeben. Der Durchschnittskunde rechnet häufig nicht den Gesamtwert für seine Immobilienfinanzierung aus, sondern die monatliche Rate. Sie möchten eine möglichst gleichbleibende Rate, die sie nicht nur heute, sondern auch in zehn Jahren zahlen können. Dafür nehmen sie durchaus einen höheren Gesamtpreis in Kauf, solange sie sichergehen, dass sie ihre Immobilienfinanzierung bis zum Ende tilgen können.

Der Bausparvertrag hat den Vorteil, den Sparer von Schwankungen auf dem Kapitalmarkt zu bewahren. Aus diesem Grund ist er eine solide Option für Menschen, die in Zukunft eine Immobilie bauen oder erwerben möchten. Derzeit bietet ein Bausparvertrag folgende Vorteile:

  • sichere Anlageform
  • niedrige Darlehenszinsen

Auf der Suche nach einem passenden Bausparvertrag steht Verbrauchern der Bausparvertrag-Vergleich auf bauzins.org zur Verfügung. Hier können sie mehrere Bausparangebote verschiedener Anbieter vergleichen.

Zweckgebundene Sparer profitieren nicht von Bausparverträgen

Vielen Verbrauchern fehlen grundlegende Informationen über den Finanzmarkt. Folglich kommen sie fälschlicherweise zu dem Entschluss, dass es keinen Unterschied macht, ob sie ihr Erspartes auf einem Festgeldkonto anlegen oder es in einen Bausparvertrag investieren.

Angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase ist diese Behauptung grundlegend falsch. Der größte Kostenfaktor beim Bausparvertrag ist die sogenannte Abschlussgebühr. Sie macht meist nur ein bis zwei Prozent der Vertragssumme aus und wirkt folglich unwichtig. Je nach Anbieter können es aber mehrere Hundert Euro sein.

Verbraucher müssen die Abschlussgebühr zahlen, um die Vertriebskosten zu decken. Ihre Höhe richtet sich stark an der Tarif- und Anbieterwahl. Ein Artikel auf gevestor.de vergleicht mehrere Bausparverträge und ihre Abschlussgebühren. Die Abschlussgebühren liegen bei einigen Tarifen zwischen 200 und 450 Euro. Andere Tarife verlangen zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme.

Verbraucher können ihre Abschlussgebühr verhandeln. Sie sollten Angebote vergleichen und die günstigere Abschlussgebühr eines Konkurrenten erwähnen.

Bausparvertrag ist mit weiteren Finanzprodukten effektiv

Experten bezeichnen den Bausparvertrag als eine Zinswette. Genau genommen trifft dies bei vielen Finanzprodukten zu. Denn auch heute sichern sich viele Verbraucher niedrige Zinsen im Rahmen einer Anschlussfinanzierung, aus Angst, dass die Zinsen bald steigen werden. Für diese Absicherung müssen sie einige Nachteile in Kauf nehmen.

Beim Bausparvertrag ist die Lage ähnlich: Niemand kann heute sagen, wie sich der Anleihemarkt verändern wird. Aus diesem Grund empfehlen Experten, den Bausparvertrag mit einem klassischen Tilgungsdarlehen zu kombinieren. Verbraucher erhalten in diesem Fall das Beste beider Welten:

  • das Zinsänderungsrisiko einer Anschlussfinanzierung ist überschaubar
  • sie setzen nicht alles auf eine Karte, falls die Zinsen steigen

Bausparvertrag mit Wohnungsbauprämie kombinieren

In Zeiten von Niedrigzinsen sollten Häuslebauer und Immobilienkäufer prüfen, ob sie bestimmte Finanzprodukte kombinieren können. Für junge Bausparer kommt die Wohnungsbauprämie (WoP) infrage. Die staatliche Zulage wurde 1952 eingeführt und bildet die einzige übrig gebliebene Hauptsäule der staatlichen Wohnbauförderung.

Die Zielgruppe der Wohnungsbauprämie sind Menschen, die unbeschränkt steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Weiterhin müssen die Aufwendungen prämienbegünstigt sein und die Interessierten dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese beträgt 25.600 Euro für Ledige beziehungsweise 51.200 Euro für Paare.

Die Wohnungsbauprämie richtet sich an zwei unterschiedliche Zielgruppen:

  1. Ledige: Maximale Sparleistung beträgt 512 Euro, wodurch sich die maximale Prämie auf 45,06 Euro (8,8 %) beläuft.
  2. Paare: Die maximale Sparleistung liegt bei 1.024 Euro, wodurch die Prämie doppelt so hoch (90,11 €) ausfällt.

Lohnt sich ein Bausparvertrag im hohen Alter?

Junge Menschen können einen Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie kombinieren. Wie sieht es jedoch bei der älteren Generation aus?

Der größte Nutzen des Bausparvertrags besteht derzeit darin, sich niedrige Zinsen zu sichern. Interessierte können sich diese Zinsen heute für ein späteres Bauspardarlehen reservieren, um zum Beispiel später altersgerecht umzubauen (Stichwort: Barrierefreies Wohnen). Experten gehen davon aus, dass die Bausparzinsen in absehbarer Zeit wieder steigen werden.

Für die ältere Generation ist dieses Modell jedoch wenig sinnvoll. Ab einem bestimmten Alter ist es schwierig, ein Darlehen aufzunehmen. Als Faustregel gilt: Jedes Darlehen sollte man bis zum Renteneinstieg tilgen. Wer dies plant, ist mit einem Bausparvertrag auch heute gut bedient, wenn man ein gutes Angebot findet.

Zusammenfassung

Der Bausparvertrag ist und bleibt ein Finanzprodukt für Menschen, die sich Sicherheit wünschen. Angesichts der aktuellen Niedrigzinsen scheint seine Attraktivität etwas nachgelassen zu haben. Wer sich aber fürchtet, dass die Zinsen in den nächsten Jahren stark ansteigen, kann sich vor für eine solche Zukunft heute absichern.

Artikelbild: © Lisa S. / Shutterstock


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