Nebenkostenabrechnung: Welche Frist beachten?

Nebenkostenabrechnung: Welche Frist beachten?

Sind Sie sich unschlüssig darüber, welche Faktoren Sie bei einer Nebenkostenabrechnung beachten müssen? Sind Sie sich im Unklaren darüber, worauf Sie als Vermieter oder Mieter bei einer Nebenkostenabrechnung ganz besonders achten müssen? Möchten Sie zusätzliche Kosten bei Ihrer Nebenkostenabrechnung vermeiden und somit Geld sparen?

Dann sollten Sie diesen Beitrag jetzt unbedingt weiterlesen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie sowohl als Mieter und Vermieter bei einer Nebenkostenabrechnung beachten müssen und wie Sie die jeweiligen Fristen effizient einhalten können. Auf diese Weise bleibt Ihnen der Stress erspart, wenn die Frist der Nebenkostenabrechnung wieder näher rückt.

Was die Regelung der Nebenkostenabrechnungs-Fristen betrifft, gelten für Vermieter und Mieter unterschiedliche Regeln, die es zu kennen und befolgen gilt. Achten Sie daher stets darauf, diese Regeln einzuhalten.

Diese Punkte müssen Sie beachten, wenn die Frist der Nebenkostenabrechnung näher rückt

Bei der Nebenkostenabrechnung für Vermieter gilt folgende Frist

Laut §556 Abs. 3 Satz 1BGB darf der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung nur in einem Zeitraum von insgesamt 12 Monaten erstellen. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Individuelle Abrechnungszeiträume sind aber ebenfalls erlaubt. Vermieter können daher beispielsweise ohne Weiteres den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres wählen. Die Entscheidung obliegt bei dem Vermieter.

Wenn ein Vermieter hingegen einen längeren Zeitraum (beispielsweise 16 Monate) für eine Nebenkostenabrechnung erstellt, kann der Mieter die geforderte Nachzahlung verweigern. Dies gilt jedoch nur solange, bis der Vermieter eine korrekte Abrechnung einreicht, aus der schließlich die exakten Kosten hervorgehen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Vermieter innerhalb eines kürzeren Zeitraumes die angefallenen Kosten einzieht. Der Vermieter ist dann aber dazu verpflichtet, die Kosten vom laufenden Abrechnungszeitraum abzurechnen.

Eine besondere Regel gilt, wenn der Vermieter eine monatliche Vorauszahlung erhält. In diesem Fall muss die Zustellung der Nebenkostenabrechnung den Mieter innerhalb von 12 Monaten erreichen. Daraus resultierend wird dem Vermieter der entstandene Differenzbetrag aus- oder eingezahlt.

Was passiert, wenn der Vermieter die Frist der Nebenkostenabrechnung versäumt?

Sollte es ein Vermieter versäumen, die Frist einzuhalten, dann hat der Mieter das Recht auf die Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung zu bestehen. Konkret bedeutet dies, dass der Vermieter die angefallenen Kosten nicht geltend machen darf. Diese fallen dann zu Lasten des Vermieters.

Wenn sich jedoch ein Gutachten für den Mieter ergibt, kann er dieses immer einfordern und das selbst dann, wenn der Vermieter die Frist der Nebenkostenabrechnung nicht wie es notwendig war, eingehalten hat. Das Versäumnis der Einhaltung der Nebenkostenabrechnung fällt daher immer zu Ungunsten des Vermieters aus.

Bei der Nebenkostenabrechnung für den Mieter gilt folgende Frist

Bei der Fristenregelung im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung gilt für Mieter §556 Abs. 3 Satz 5 BGB. Das Gesetz bezieht sich jedoch im weitesten Sinne darauf, dass dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt wird, gegen die Nebenkostenabrechnung vorzugehen.

Laut BGB wird dem Mieter nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung eine Frist von 12 Monaten eingeräumt, in der der Mieter die Nebenkostenabrechnung prüfen und deren Wirksamkeit anfechten kann. Eruiert der Mieter Unstimmigkeiten, dann hat er das Recht, einen Einwand gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen, der dann in einigen Fällen nur vor einem Gericht gelöst werden kann.

Was passiert, wenn der Vermieter die Frist der Nebenkostenabrechnung versäumt?

Bis wann die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden muss, ist in §286 Abs. 3 BGB gesetzlich für den Mieter festgehalten. Aus dem Gesetzt ergibt sich, dass die jeweilige Nebenkostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen beglichen werden muss. Dabei muss jedoch vom Vermieter innerhalb der Rechnung auf den zuvor erwähnten Paragraphen hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, dann gilt auch die Frist von 30 Tagen nicht.

Besteht seitens des Mieters der Verdacht, dass es bei der Nebenkostenabrechnung nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, dann muss dieser innerhalb der erwähnten 30 Tage Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Erfolgt der Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht, dann verwirkt der Mieter auch den Anspruch auf die Nebenkostenabrechnung.

Im Fall einer Nachforderung kann der Mieter mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren. Der Vermieter ist rechtlich jedoch nicht dazu verpflichtet, sich auf eine derartige Forderung seitens des Vermieters einzulassen. Aus Kulanz erklären sich jedoch die meisten Vermieter zu einer derartigen Vorgehensweise bereit.

Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten die Fristen stets im Auge behalten, da ansonsten erhebliche Mehrkosten entstehen können. Im Idealfall sollte man sich bei Schwierigkeiten von einem Anwalt beraten lassen.

Zusammenfassung

In diesem Beitrag haben Sie erfahren, welche Verpflichtungen Sie als Mieter oder Vermieter bei der Frist der Nebenkostenabrechnung einhalten müssen. Achten Sie als Vermieter daher unbedingt darauf, dass Sie eine konkrete Nebenkostenabrechnung ausstellen. Auf diese Weise minimieren Sie die Gefahr, dass Ihr Mieter einen Wiederspruch einlegt.

Als Mieter sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Nebenkostenabrechnung in der geforderten Frist von 30 Tagen bezahlen. Ansonsten können nämlich zusätzliche Kosten seitens des Vermieters eingefordert werden, die schließlich zu Ihren Ungunsten ausfallen. Bei dem Verdacht, dass etwas mit der Nebenkostenabrechnung nicht stimmt, sollten Sie im Idealfall einen entsprechenden Anwalt konsultieren, der Ihnen eine detailliertere Auskunft geben kann.

Artikelbild: © Sashkin / Bigstock.com

 


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