Umzug ummelden: Diese Stellen müssen kontaktiert werden

Umzug ummelden: Diese Stellen müssen kontaktiert werden

Der Kopf ist voll, die Zeit ist knapp, der Geldbeutel leer. Ein Umzug kostet nicht nur Nerven, sondern kann eine stressige Erfahrung sein, egal ob Sie aus beruflichen Gründen umziehen, in die Nähe Ihrer Familie ziehen oder einfach nur einen Tapetenwechsel wünschen. Neben den logistischen Herausforderungen, die das Packen Ihrer Sachen und die Suche nach einem neuen Wohnort mit sich bringen, sind zahlreiche behördliche Ummeldungen notwendig. Schnell wird da das eine oder andere vergessen. Abhilfe schaffte eine Checkliste: Wo und wann welche Ummeldung erfolgen muss, verraten die folgenden Zeilen.

Behördliche Ummeldung – das Einwohnermeldeamt

Allen voran stehen bei einem Umzug die Behörden, denen die neue Adresse mitgeteilt werden muss. Das Einwohnermeldeamt bzw. das Bürgeramt ist hier die erste Adresse. Hier gilt oft eine Frist von einer Woche, in manchen Gemeinden auch zwei Wochen nach Umzug. Dennoch sollten sich Umzugswillige schon vorher bei der Behörde informieren – so manche Stadt arbeitet nur mit vorheriger Terminvergabe.

Der Gang auf das Amt ist oft unumgänglich. Die Ummeldung muss persönlich und vor Ort erfolgen. Nur in wenigen Regionen (wie beispielsweise Köln und in Bayern) wird eine postalische Ummeldung akzeptiert. Aber was ist, wenn die Oma ins Altersheim zieht und gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, auf das Amt zu gehen? Dann hilft eine Vollmacht, mit der ein Vertreter agieren kann.

Zusätzlich zu dem Umzugsmeldeformular braucht es verschiedene Dokumente auf dieser Behörde:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • neuer Mietvertrag
  • Bescheinigung vom Vermieter

Letzteres muss seit dem 1. November 2015 vorgelegt werden. Darin bestätigt der Vermieter den Einzug in die neue Wohnung. Diese Meldung kann sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen. In vielen Gemeinden ist die Ummeldung kostenlos. So manche Stadt verlangt jedoch eine kleine Gebühr für die Ummeldung – Hamburg beispielsweise berechnet sechs Euro.

Das Ummelden ist nach dem Meldegesetz Pflicht. Wer dies nicht rechtzeitig tut, muss mit Bußgeldern rechnen. Bei wenigen Tagen Versäumnis sind das meist kleine Beträge um die 10 bis 30 Euro. Im Extremfall können auch aber 1000 Euro Strafe anfallen.

Finanzamt, Arbeitsamt & Co – weitere Behörden müssen informiert werden

Mit dem Einwohnermeldeamt hat der Behördenmarathon jedoch erst begonnen. Zahlreiche weitere staatliche Stellen müssen über die neue Adresse informiert werden. Beim Finanzamt braucht es die Meldung sofort, wenn der Umzug in eine neue Stadt ging. Wurde die Wohnung nur innerhalb der Gemeinde gewechselt, kann das Finanzamt die neue Adresse mit der nächsten Steuererklärung erfahren.

Auf der Agentur für Arbeit muss eine frühzeitige Ummeldung erfolgen, damit bezogene Leistungen nicht unerwünscht ausbleiben. Hier empfiehlt es sich, den Umzug vor dem eigentlichen Termin bereits zu bekunden. Die Mitteilung kann hier jedoch oft unkompliziert telefonisch oder online durchgeführt werden.

Besitzen Sie ein oder mehrere Fahrzeuge? Auch Autos, Motorrad und Co müssen auf die neue Adresse umgemeldet werden. Findet der Umzug innerhalb einer Stadt statt, braucht es keine neuen Nummernschilder. In einer neuen Gemeinde können diese gewechselt werden – müssen aber nicht. Denn seit 2015 gilt eine Neuregelung, die bundesweit die Erhaltung des Nummernschildes ermöglicht. Auf der Kfz-Zulassungsstelle braucht es ebenfalls einige wichtige Dokumente, die zur Ummeldung mitgebracht werden müssen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer
  • HU/AU-Bescheinigung
  • Nummernschilder

In vielen Fällen ist die Ummeldung des Fahrzeuges nicht kostenlos. Rund 30 Euro sollten eingeplant werden. Wer Wunschkennzeichen haben möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Auch bei der Kfz-Ummeldung fallen Bußgelder an, erfolgt die Ummeldung nicht zeitnah nach dem Umzug.

Eine weitere Behörde ist die GEZ, die ebenfalls nicht vergessen werden darf. Doch hier ist die Ummeldung oft sehr einfach im Internet oder auch telefonisch möglich.

Nicht vergessen: Partner im täglichen Leben

Auch die Partner im täglichen Leben müssen von dem Umzug wissen. Allen voran steht der Arbeitgeber. Um die Lohnabrechnung auch weiterhin pünktlich zu erhalten, reicht oft ein Gang ins Sekretariat oder Personalbüro. Denken Sie auch daran, dass vielen Arbeitnehmern auch ein Sonderurlaub zusteht, je nach Arbeitsvertrag. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten einen oder zwei Tage Sonderurlaub für den Umzug. Wenn Sie aus betrieblich bedingten Gründen umziehen müssen, können es sogar mehrere Tage sein. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall in Ihrem Personalbüro, noch bevor der Umzug ansteht.

Auch die Versorgungsanbieter müssen bei einem Umzug kontaktiert werden. Strom, Gas, Wasser und Fernwärme braucht es in der alten Wohnung nicht mehr, jedoch nach Umzug in der neuen. Hier wird in vielen Fällen der Zählerstand verlangt – achten Sie bei den Wohnungsübergaben darauf, diese Angaben zu bekommen. Kümmern Sie sich hierbei auch früh genug um neue Verträge für die neue Wohnung, sodass die Versorgung auch im neuen Heim gewährleistet ist.

Ebenso muss der Festnetz- und Internetvertrag mit dem entsprechenden Anbieter für die alte Wohnung gekündigt werden. Meist reicht hier ein Anruf. Geht der Umzug in eine sehr ländliche Gegend, sollte sich frühzeitig über die möglichen Anschlüsse informiert werden. Noch ist nicht überall eine flächendeckende Versorgung gewährleistet. Achtung: Mobilfunkanbieter ebenfalls nicht vergessen! Aber auch Dienstleistungen wie Fernseh- und Streamingangebote stehen auf der Ummeldeliste. Schließlich soll in der neuen Wohnung auch der ein oder andere Film genossen werden.

Einer der wichtigsten Partner des täglichen Lebens sind Banken und Sparkassen. Hier helfen oft die Berater vor Ort und bieten einen Umzugsservice. Die meisten Banken haben zahlreiche Standorte und Filialen, wenn Sie Glück haben, haben Sie Ihre bisherige Bank sogar auch vor Ort im neuen Zuhause. Auch der Steuer- oder Finanzberater darf nicht fehlen. Versicherungspartner brauchen ebenso die neue Adresse – allen voran die Krankenversicherung.

Der Mieterbund muss ebenso über den Umzug informiert werden. Hier ist die Mitgliedschaft an die Wohnung gebunden. Die Ummeldung erfolgt meist unkompliziert online, bezahlte Beiträge werden bei dem neuen regionalen Verein oft gutgeschrieben.

Um ein sicheres Gefühl zu haben, dass alle Sendungen trotz Umzug bei Ihnen ankommen, können Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post installieren. Diese schickt gegen eine Gebühr alle Sendungen (Briefe, Päckchen und Pakete) ein halbes oder ein ganzes Jahr an die neue Adresse weiter.

Sind Kinder im Haus? Dann muss sich auch frühzeitig um den Besuch in Kindergarten und Schule gekümmert werden. Ist der Umzug in eine neue Gemeinde, braucht es neue Plätze. Müssen Kindergarten und Schule nicht gewechselt werden, sollte hier jedoch zeitnah die neue Adresse hinterlegt werden.

Tipps zur Suche nach dem geeigneten Kindergartenplatz

Der Kindergarten ist das Eingangstor zur Bildung. Er hilft dabei, unabhängiges Denken und Selbstvertrauen bei kleinen Kindern zu entwickeln. Es ist auch eine großartige Gelegenheit für Eltern, andere Familien kennenzulernen und sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen. Die Suche nach einem Kindergartenplatz kann jedoch eine schwierige Aufgabe sein. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. den Standort, die Kosten, den Lehrplan und die Qualifikation des Personals.

Bei so vielen Möglichkeiten kann es schwierig sein, zu wissen, wo man anfangen soll. Der beste Weg, einen Kindergartenplatz zu finden, ist, mit anderen Eltern zu sprechen und sie um Empfehlungen zu bitten. Sie können sich auch an Ihren zukünftigen örtlichen Schulbezirk oder Ihre Kinderbetreuungsagentur wenden, um Informationen über Schulen in Ihrer Umgebung zu erhalten. Mit ein wenig Recherche können Sie den perfekten Kindergartenplatz für Ihr Kind finden.

Im Privatleben: Freunde und Familie frühzeitig einweihen

Neben all den offiziellen Stellen darf das Privatleben aber nicht übersehen werden. Wer umzieht, sollte Freunde und Familie informieren. Nicht nur, um den Kontakt auch danach halten zu können, sondern auch, um eventuell Helfer beim Umzug zu bekommen. So mancher Freundeskreis möchte auch eine Abschiedsparty schmeißen.

Versuchen Sie in jedem Fall, eine Abschiedsparty früh genug zu veranstalten und nicht erst einige wenige Tage vor dem Umzug. Hier kommt zusätzliche Arbeit auf Sie zu – Planung, Organisation sowie natürlich das Aufräumen etc. Dies lässt sich vermeiden, indem Sie die Abschiedsparty bereits einige Wochen vor dem Umzug veranstalten oder Sie verzichten auf die Verabschiedung und laden stattdessen lieber zur Einweihungsparty im neuen Zuhause.

Sind Sie Mitglied in Vereinen? Haben Sie einen Bibliotheksausweis? Auch das sind Stellen, die über die neue Adresse informiert werden sollten. Soll die Tageszeitung auch im neuen Briefkasten ankommen, bedarf es bei allen Abonnements ebenso einer Information. Und achten Sie zudem bei der nächsten Internetbestellung bei Ihrem Standardversandhaus darauf, dass auch hier an die neue Adresse geliefert wird.

Beobachten Sie Wochen vor dem Umzug die eintreffenden Briefe. So mancher Absender findet sich noch nicht auf der Liste der Stellen, bei denen der Umzug gemeldet werden muss. Der gleiche Trick funktioniert nach dem Umzug mit der Nachsendung.

Haustiere und Co.

Wenn Sie in eine neue Stadt umziehen, ist eines der ersten Dinge, die Sie tun müssen, Ihr Haustier umzumelden. Dies kann ein einfacher Vorgang sein, wenn Sie alle notwendigen Papiere haben, aber es kann auch etwas kompliziert sein, wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Der erste Schritt besteht darin, herauszufinden, ob es in Ihrer neuen Stadt spezielle Anforderungen für die Anmeldung von Haustieren gibt. In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise einen Nachweis über Impfungen oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Dies gilt vor allem für Hunde – diese müssen für die Hundesteuer angemeldet werden.

Checkliste für die Übersicht

So mancher verliert schnell den Überblick, wo sich nach einem Umzug umgemeldet werden sollte. Die folgende Checkliste hilft, niemanden zu übersehen – in alphabetischer Reihenfolge zum Abstreichen.

  • Agentur für Arbeit
  • Anwalt
  • Arbeitgeber
  • Bafög-Amt bei Studenten
  • Banken
  • Einwohnermeldeamt
  • Familie
  • Fernseh- und Streamingdienste
  • Finanzamt
  • Freunde
  • GEZ
  • Haustiere
  • Internetanbieter
  • Internetplattformen und Bestelldienste
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Kindergarten/Schule
  • Kindergeldstelle
  • Krankenkasse
  • Mieterbund
  • Post
  • Steuerberater/Finanzberater/Versicherungsberater
  • Telefonanbieter
  • Vereine
  • Verkehrsbetriebe
  • Versicherungen
  • Versorgungsanbieter
  • Zeitungsabonnements

Zusammenfassung

Wer umzieht, muss zahlreiche Stellen über die neue Adresse informieren. Nicht nur Behörden, auch Partner des täglichen Lebens brauchen den neuen Kontakt. Dabei ist darauf zu achten, dass manche Stellen schon vor dem Umzug informiert werden sollten.

Artikelbild: © GeorgeRudy / Bigstock.com


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