Damit der Fertighausbau problemlos gelingt

Damit der Fertighausbau problemlos gelingt

Ein Fertighaus empfiehlt sich heute als kostengünstige Alternative beim Neubau, lassen sich auf diese Weise doch alle aktuellen Energiestandards einbringen und persönliche Ideen und Wünsche leichter umsetzen. Die Variationen und möglichen Ausbaustufen von Fertighäusern sind groß, die Entscheidung für ein Modell ist deshalb nicht leicht zu treffen. Auch spielt die Erfahrung des Bauunternehmens eine große Rolle, nicht selten nämlich klagen Bauherrn über Fallstricke im Vertrag und Floskeln, die den wahren Umfang der Baumaßnahme gar nicht erkennen lassen.

Wir geben Ihnen in diesem Beitrag die nötigen Hinweise und Informationen zur Hand, um die größten Problemfelder bereits vor Abschluss des Vertrags auszuschließen.

Pfusch am Bau nicht auf Anhieb zu erkennen

Ist das Fertighaus gebaut und soll von Ihnen abgenommen werden, setzen Sie hier mit Ihrer Unterschrift einen Schlussstrich unter den Bauträgervertrag, welchen Sie nicht ohne Weiteres wieder aufheben lassen können. Zu voreilig sollte man deshalb nicht agieren, vor allem nicht vor dem Hintergrund des baldigen Einzugs. In vielen Fällen ist dadurch nämlich die Schlussrate fällig oder die Gewährleistung beginnt zu laufen. Auch sind Baumängel und deren Nachbesserung nur noch bedingt durchzusetzen, schließlich haben Sie alle wesentlichen Punkte des Abnahmeprotokolls mit Ihrer Unterschrift gegengezeichnet.

  • Bei einem Vertragsabschluss sollten Sie sich deshalb Ihre Mängelrechte stets vorbehalten, sodass nur die Mängel ausgeschlossen sind, die Ihnen bekannt waren. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 4 U 160/08) gilt dies regelmäßig auch dann, wenn Sie fachlich nicht in der Lage waren, einen Mangel als solchen einzuordnen.
  • Derselbe Sachverhalt ist in der Form gegeben, wenn Sie die Schlussrate nicht verweigern und dennoch zahlen, etwa aufgrund von mündlichen Absprachen mit dem Bauträger. Generell sollten alle Nachbesserungen und Mängel in Schriftform dokumentiert werden, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Zahlen Sie die Schlussrate dennoch, kann damit eine konkludente Abnahme verbunden sein, Sie erkennen das Bauvorhaben also als abgeschlossen an.

Darauf sollten Sie achten

  • In den Fällen, in denen die Anschlüsse zwischen Fenster und Außenputz nicht vollständig ausgeführt wurden, droht Feuchtigkeit in die Fensterlaibungen einzudringen. Eine regelmäßige Baubegleitung eines unabhängigen Sachverständigen bietet Abhilfe, kostet jedoch einen Teil und ist aufgrund der Folgeschäden dennoch empfehlenswert.
  • Ebenso kann es häufig vorkommen, dass der Spitzboden nicht ausreichend entlüftet wurde, womit sich Tauwasser ansammeln kann und Schimmelbefall die Folge darstellt.
  • Des Weiteren sollten Sie Ihr Augenmerk auf die Lüftungsanlagen legen, die undicht laufen und wodurch sich Feuchtigkeit an den Bauteilen absetzen kann. Bei der Materialwahl sollten Sie deshalb nicht knausern, denn besonders die Stoßstellen und Wanddurchführungen müssen einwandfrei und dicht verklebt oder eingebaut werden. Ebenso sollte der Fokus auf hochwertige und ökologische Baumaterialien liegen, die durch unabhängige Institute geprüft werden. Der Anbieter Weiss Haus aus Oberrot-Scheuerhalden beispielsweise legt genau darauf Wert, zudem gehört diese Firma zu den ältesten in Familienhand agierenden Unternehmen in Deutschland.
  • Ebenso häufig werden undichte Dampfsperren eingesetzt, die den Bereich zwischen den Bauteilen trocken halten sollen. Ergeben sich hier Defekte oder wird auf günstiges und wenig hochwertiges Material gesetzt, kann dies hohe Reparatur- und Sanierungskosten nach sich ziehen.

Tipps zur Vorbeugung

Um sicherzustellen, dass Sie in jeder Lage entsprechend reagieren können, sollten Sie die Abschlagszahlungen ausschließlich nach dem Baufortschritt vereinbaren. Hierdurch können Sie kleinere Zeitfenster für unterschiedliche Fertigstellungstermine vereinbaren und so im Notfall mit Gegenmaßnahmen eingreifen. Des Weiteren sollte die Festpreisgarantie in jedem Fall 15 oder gar 18 Monate betragen, niemals nur auf zwölf Monate begrenzt werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass alle vom Bauträger zu leistenden Arbeiten auch im Detail aufgelistet werden – „bauseits“ aufgelistete Arbeiten sind von Ihnen als Bauherr durchzuführen, womit Sie ebenso eine Möglichkeit zum Preisvergleich bekommen.

Artikelbild: © auremar / Shutterstock


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