Förderung für Wallboxen: So bekommt man noch Zuschüsse

Förderung für Wallboxen: So bekommt man noch Zuschüsse

Seit Oktober 2021 gibt es keine Förderung für Wallboxen mehr. Die KfW-Mittel seien laut Bund völlig ausgeschöpft. Allerdings besteht die Möglichkeit, doch noch Zuschüsse für private Wallboxen zu erhalten. Immer mehr Privatpersonen fragen nach Wallboxen. Ebenso steigt die Anzahl der Elektroautos auf den Straßen. Doch mittlerweile gibt es je nach Bundesland auch andere Möglichkeiten, von einer Förderung zu profitieren.

Welche Wallboxen sind förderfähig?

Wenn man sich den Traum eines klimaneutralen Fahrzeugs erfüllen möchte, dann muss ein Elektrofahrzeug und eine passende Ladestation her. Die Bundesregierung hat in diesem Fall die KfW-Förderung 440 eingeführt, um die Verbraucher auf diesem Weg zu unterstützen. Doch welche Wallboxen werden von der Bundesregierung gefördert? Um diese Frage beantworten zu können, müssen erst ein paar Begrifflichkeiten erklärt werden. Wer sich für die Anschaffung eines Elektroautos entschieden hat, benötigt eine Ladestation.

Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit, die aus einem oder mehreren Ladepunkten besteht. Schließlich muss man sein Auto, welches mit einer erneuerbaren Energiequelle betrieben wird, regelmäßig aufladen. Ein Beispiel für eine Ladestation ist eine Wallbox. Wallboxen werden an Wohngebäuden befestigt. Es ist also eine Wandladestation für Elektrofahrzeuge. Eine Wandladestation verkürzt die Ladezeit enorm. Außerdem bietet die Wallbox einen besseren Schutz vor Überlastung des Stromnetzes.

Im Vergleich zur regulären Haussteckdose bietet eine Wallbox eine höhere Ladeleistung. Eine Ladesäule bezeichnet hingegen eine Installationsanlage eines Ladepunktes. Um eine Förderung zu erhalten, muss sichergestellt werden, dass der Strom zu 100 Prozent aus Ökostrom gewonnen wird. Demnach benötigt man zum Beispiel eine Photovoltaikanlage, die Solarstrom erzeugt.

Voraussetzungen für die Förderung privater Wallboxen

Mit dem KfW-Zuschuss 440 wurden Wallboxen gefördert, die zu einem Wohngebäude gehören und ausschließlich privat genutzt werden. Demnach werden Wallboxen gefördert, wenn die Errichtung in der Garage oder auf einem gesicherten Stellplatz stattfindet. Fördervoraussetzung ist, dass die Antragsteller die Ladestationen lediglich für die Privatfahrzeuge nutzen wollen. Bezuschusst werden unter anderem der Kauf einer Wallbox, der Einbau und der Anschluss durch einen Fachmann. Seit dem Jahr 2020 konnten Privatpersonen einen Zuschussbetrag anfordern.

Mittlerweile ist der Fördertopf ausgeschöpft. Doch es gibt weitere Fördermöglichkeiten:

  • Laufende Anträge sind vom Antragsstopp nicht betroffen. Diese Personen müssten bereits eine Antragsbestätigung erhalten haben. Reicht man die notwendigen Formulare ein, erhält man außerdem die Fördersumme.
  • Hat man sich vor dem 27. Oktober für das Förderprogramm entschieden, erhält man für jeden Ladepunkt pauschal 900 Euro, sofern die Gesamtkosten mindestens diese Summe entsprechen.
  • Erfolgt der Ausbau von weiteren Ladepunkten, kann man mit dem maximalen Förderbetrag rechnen.
  • Um die Fördermittel zu erhalten, ist es wichtig, dass die Wallbox an die private Nutzung gebunden
  • Für die Förderung muss die Normalladeleistung von 11 kW erfüllt werden.
  • Eine Wallbox muss intelligent steuerbar sein. Das bedeutet, dass sie mit anderen Komponenten im Stromnetz kommunizieren muss und dementsprechend die Ladeleistung begrenzt.
  • Die Wallboxen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, müssen die Nachweise eingereicht werden. Hierfür gelten gewisse Fristen: Rechnungen müssen demnach spätestens 12 Monate nach Antragsbestätigung eingegangen sein.

So werden Wallboxen gefördert

Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen werden über KfW 441 gefördert. In diesem Fall werden ausschließlich Ladestationen im unternehmerischen Bereich begünstigt. In diesem Rahmen können sowohl Firmen- als auch Privatfahrzeuge aufgeladen werden. Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss 900 Euro. Da sich die Ladestationen auf einem Betriebsgelände befinden, sind diese öffentlich zugänglich.

Für diese Förderung müssen die Ladestationen eine Leistung von mindestens 22 kW haben. Zudem müssen es intelligent steuerbare Stationen sein. Dank eines eingebauten Energiemanagement-Systems wird eine Überlastung des Stromnetzes verhindert. Das Förderprogramm KfW 440 wurde bereits weiter oben im Text erwähnt. Neben der bundesweiten Regelung zur Förderung von privaten Wallboxen und gewerblicher Ladeinfrastruktur haben auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme zu bieten.

  • NRW: Das Bundesland übernimmt 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro.
  • Niedersachsen: Unternehmen und Freiberufler erhalten einen Zuschuss bis zu 2.500 Euro.
  • Sachsen: Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine Installation des Stromspeichers erfolgt. Die Fördersumme beträgt 1.500 Euro.

In Städten und Kommunen gibt es ebenfalls Förderprogramme, die sich lohnen können:

  • Bremen: Lokale Energieversorger haben unterschiedliche Einzelangebote zu bieten.
  • Hamburg: Öffentliche Einrichtungen erhalten das Förderprogramm ELBE, über das sie bis zu 100 Prozent der Kosten wiederbekommen. Unternehmen erhalten lediglich 40 bis 60 Prozent der Kosten zurück.
  • Hannover: Es gibt einen Zuschuss von 200 Euro, wenn lediglich Ökostrom verwendet wird.
  • Mainz: Private Wallboxen werden mit 400 Euro gefördert.

Diese Kosten werden beim Förderantrag berücksichtigt

Für die Förderung von Wallboxen werden einige Kosten von Bund, Kommunen oder Städten übernommen. Doch welche Kosten werden beim Förderantrag berücksichtigt? Zum einen wird die private Ladestation sowie das Energiemanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen berücksichtigt. Außerdem berücksichtigt der Bund, die Kommunen oder Städte den elektrischen Netzanschluss und die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten. Das können unter anderem Erdarbeiten sein.

So beantragt man die Zuschüsse bei der KfW

Der Antrag für die Zuschüsse bei der KfW gelingt in nur wenigen Schritten. Wichtig ist jedoch, dass man erst den Antrag stellt und im Anschluss die Wallbox kauft. Schließlich gibt es für bereits gekaufte Wallboxen keine nachträgliche Förderung. Im Zuschussportal der KfW kann man den Antrag für ein Förderprogramm stellen. Je nachdem, welchen Zuschuss man benötigt, muss dieser ausgewählt werden.

Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für den Antragsteller reserviert. Nun muss man sich um seinen aktuellen Stromvertrag kümmern. Eventuell muss man bei diesem Schritt den Stromversorger wechseln. Für die Förderung benötigt man nämlich Ökostrom. Viele Ökostromanbieter bieten sogar verlockende Prämien an, wenn man sich für einen Ökostromtarif entscheidet.

Spätestens, wenn man die Rechnungen im Zuschussportal hochlädt, muss man einen Vertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen haben. Im Anschluss müssen die Ladestation und die Installation bestellt werden. Die Ladestation sollte immer von einem Fachbetrieb installiert werden. Zum Schluss müssen die Nachweise hochgeladen werden. Für die Einreichung hat man neun bis zwölf Monate Zeit, um die Förderung für Wallboxen zu erhalten.

Der Zuschuss für die Wallbox kann jederzeit mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt Auskunft über mögliche Vorhaben.

Zusammenfassung

Um die klimaneutrale Elektromobilität zu fördern, sollte man sich für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs informieren. Durch Bundesländer und Stadtwerke werden nun auch die Installation und der Einbau von Ladestationen für Privathaushalte gefördert. Den Zuschuss bekommt man völlig unabhängig von der Wohnsituation und gilt für Eigentümer und Mieter.


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