Photovoltaik: Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Photovoltaik: Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Aus Sonnenlicht wird Strom – ein Prinzip, dass jeder von einem Taschenrechner mit Solarzellen kennt. Photovoltaik nennt man diese Technik und die ist in vielerlei Hinsicht eine vielversprechende Investition für das eigene Hausdach und Freilandflächen. Produzierter Strom wird vom örtlichen Stromversorger aufgenommen und weiterverkauft. Allerdings ist der Erwerb und die Installation der Technik natürlich mit Kosten verbunden. Wer selbst einmal mit dem Gedanken gespielt hat, sich mit der grünen Energie zu versorgen oder diese ins Stromnetz einzuspeisen, kann auf mehrfache finanzielle Unterstützungsprogramme zugreifen. Folgende Abschnitte klären über die aktuellen Optionen auf:

EEG-Umlage

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, initiiert von der Rot-Grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, gab den Anstoß für eine erfolgreiche Entwicklung der Photovoltaikbranche. Es sieht vor, dass Betreiber solcher Anlagen eine garantierte Abnahme und Vergütung seitens der Netzbetreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalten. Man wird quasi selbst zu einem Stromversorger und mit den zugesicherten Einnahmen ist eine solide Planungssicherheit für die Zukunft gewährleistet.

Im April des Jahres 2000 beliefen sich die Vergütungsbeträge auf 99,0 Pfennig / kWh. Ausgaben für Kauf und Installation wurden so nicht nur effektiv gedämpft, sondern Betreiber einer Anlage erwirtschafteten auf lange Sicht sogar Gewinn. Inzwischen wurde wegen zunehmender Verbreitung der Anlagen die Vergütung mehrmals gekürzt – dies gilt aber nur für neu gebaute Anlagen und hat keinen rückwirkenden Einfluss. Der regelmäßige Erlös von der Stromproduktion ist für die kommenden Jahrzehnte also vom Zeitpunkt der Installation und Inbetriebnahme der Anlage abhängig. Trotz dieser Reduktion ist die EEG-Umlage immer noch eine solide Unterstützung für alle zukünftigen Betreiber. Preissenkungen für die Solarzellen und steigende Stromkosten machen die Technik nach wie vor lukrativ – egal ob für Einspeisung oder den Eigenverbrauch.

Die exakten EEG-Vergütungssätze können jederzeit der Website der Bundesnetzagentur entnommen werden. Typischerweise werden diese 3 Monate im Voraus angekündigt.

Unterstützung auf Landesebene

Die Bundesländer haben zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Solaranlagen in Kraft gesetzt. Unternehmen wie Privatpersonen profitieren von einer Reihe unterschiedlichster Maßnahmen. Beispielsweise fördert Baden-Württemberg die Installation von Heizungsanlagen, sofern sie an erneuerbare Energien gekoppelt sind. Hilfen bei der energetischen Sanierung gewerblicher Wohnungsanlagen werden ab einem Grundvolumen von 200.000€ genehmigt. „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“ nennt Bayern seinen Beitrag zur Förderung von Photovoltaik. Geboten wird Beistand in Form von Planungs- und Machbarkeitsstudien. Mit dem Programm „Alte Lasten – Neue Energien“ ermöglicht die Bayrische Regierung zusätzlich ungenutzte Altlastenflächen für die Verwendung der Solartechnik freizugeben. Weitere Bundesländer wie das Saarland mit „Klima Plus Saar“ verfügen über andere Förderprogramme.

Für detaillierte Informationen sollte die offizielle Website des Umweltministeriums des zuständigen Bundeslandes besucht werden. In einigen Fällen geben Stromanbieter, Kommunen und Gemeinden Bargeldzuschüsse als direkte Finanzierungshilfe aus. Ein Anruf bei der örtlichen Gemeindeverwaltung klärt in diesem Fall über entsprechende Maßnahmen auf.

Steuern sparen und Vorteile nutzen

Durch das Einspeisen ins öffentliche Stromnetz wird man Unternehmer. Aus diesem Grund gibt es steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Geschieht die Einspeisung auf regelmäßiger und gewerblicher Basis, müssen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer abgeführt werden. Sofern der erwirtschaftete Betrag unter 17.500€ pro Jahr liegt, kann man sich nach der Kleinunternehmerregelung von der monatlichen Steuerpflicht befreien lassen. Übersteigen die Erträge erstmals die Anschaffungs- und Betriebskosten, werden Einkommenssteuern fällig. Für deren Kalkulation sollten monatliche Abrechnungsbelege aufbewahrt werden.

Verbraucht man die erzeugte Energie ohnehin nur für den Eigenbedarf, ist man im rechtlichen Sinn kein Unternehmer. Steuerliche Pflichten, aber auch damit verbundene Vorzüge entfallen unter diesen Umständen. Aus dem Status als Unternehmer ergeben sich folgende Vorteile: Anschaffung, Investition in Bau und Erweiterung, sowie Wartungs- und Reparaturkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören auch Versicherungsbeiträge und andere anfallende Betriebskosten.

Förderung durch die KfW

Die öffentliche Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine weitere Stütze für privat oder unternehmerisch interessierte Investoren. Ihr erklärtes Ziel ist eine Bereitstellung von zinsgünstigen Geldmitteln für die Erzeugung erneuerbarer Energien und das Betreiben der dafür benötigten Anlagen. Mit dem Angebot „Erneuerbare Energien Standard Photovoltaik“ gewährt die Bank ein Darlehen mit 1,21 % effektivem Jahreszins und einer maximalen Deckelung von 25 Millionen Euro pro Auftrag. Laufzeiten können je nach Bedarf zwischen 5, 10 oder 20 Jahren vereinbart werden. Abrufbar ist der vereinbarte Kredit in Teilen oder als sofortige Auszahlung. Benötigt wird ein Kostenvoranschlag des ausgewählten Photovoltaikherstellers bezüglich der Erwerbskosten und den darauf folgenden Installationsarbeiten. Eine vorherige Beratung mit dem örtlichen Finanzfachmann ist ratsam.

Folgende Konditionen müssen bei der Kreditstellung berücksichtigt werden:

  • Ein Teil des erzeugten Stroms ist verpflichtend in das Stromnetz einzuspeisen.
  • Die Bonität des Kreditantragstellers muss ausreichend sein. Bewertungen diesbezüglich werden üblicherweise automatisch von dem angesprochenen Kreditinstitut vorgenommen.

Artikelbild: © Daniel Schweinert / Shutterstock


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert