Treppenlift einbauen: Was muss man beachten?

Treppenlift einbauen: Was muss man beachten?

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Doch mit dem Alter kommt nicht nur die Weisheit – auch typische Altersleiden und Krankheiten, vor allem Einschränkungen der Mobilität, stellen sich mit zunehmenden Lebensjahren ein. Alltägliche Dinge wie Treppenstufen werden da schnell zum Hindernis. Die Lösung: ein Treppenlift – neben anderen barrierefreien Umbauten natürlich. Aber worauf muss man beim Einbau einer solchen Lösung achten und kann der versierte Heimwerker das selbst machen?

Treppenlift: teurer, aber sinnvoll

Wer sich nach einem Treppenlift umschaut, wird schnell große Augen machen. Denn unabhängig vom Hersteller ist eine solche Anschaffung immer mit enormen Kosten verbunden. Während ein klassischer Sitzlift „schon“ für rund 4.500 Euro zu haben ist, muss man für einen rollstuhlgerechten Plattformlift gut und gerne fünfstellige Beträge auf den Tisch der regionalen Anbieter legen.

Zwar sind gebrauchte Treppenlifte etwas günstiger als neuwertige Modelle, wie hier zu sehen ist, die ganz große Ersparnis kann man aber nicht erwarten. Hintergrund: Die Maßanfertigung der Schienensysteme verschlingt einen großen Teil der Gesamtkosten. Je kurviger, länger und aufwendiger die Installation, desto teurer wird es am Ende.

Trotz der hohen Kosten kann sich die Investition lohnen. Im Einzelfall lässt sich dadurch sogar der Umzug ins Pflegeheim vermeiden. Bei rund 3.000 Euro monatlich für einen Pflegeplatz sowie einer durchschnittlichen Zuzahlung in Höhe von 2.015 Euro pro Monat kann es sich rechnen, in die altersgerechte Sanierung des privaten Wohnraums zu investieren.

Auch Mieter haben das Recht auf einen Treppenlift, sollte die Wohnung ohne diesen nicht mehr erreicht werden können. Die Kosten dafür muss der Mieter jedoch selbst tragen.

Unter den Treppenlift-Händlern tummeln sich viele „schwarze Schafe“. Sogar die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor unseriösen Angeboten. Als Verbraucher sollte man sich deshalb nicht nur auf die oftmals gekauften Bewertungen im Internet verlassen, sondern auf eine Reihe weiterer „Indizien“ achten:

  • Die Erstberatung ist bei seriösen Anbietern kostenlos. Gleiches gilt für eine optionale Treppenlift-Probefahrt.
  • Renommierte Händler üben keinen Druck auf ihre Kunden aus.
  • Interessenten dürfen sich die Zeit nehmen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
  • Der Auftrag wird bestenfalls erst dann erteilt, wenn die Finanzierung abschließend geklärt ist.

Vorsicht beim DIY-Einbau

Weil selbstverständlich auch der Lifteinbau Geld kostet, wollen sich viele Heimwerkerkönige diesen Posten sparen und den Treppenlift selbst montieren. Das ist zwar prinzipiell möglich, wenn der Lift-Anbieter sich darauf einlässt, einfach nur alle Einzelkomponenten zu liefern, doch zugleich nicht ganz risikolos.

Sollte etwas kaputtgehen, sind Gewährleistung und Garantie schnell futsch. Ganz zu Schweigen vom Sicherheitsaspekt. Am Ende könnte man den DIY-Einbau also teuer bezahlen, zumal die Montage ohnehin eine Inklusivleistung der meisten Treppenlift-Händler ist und einen verhältnismäßig niedrigen Anteil am Endpreis hat.

Gebrauchtkauf: teilweise „Fass ohne Boden“

Nun kann es natürlich sein, dass man ohnehin nicht beim Händler vorstellig wird, sondern den Blick auf ein scheinbar günstiges Kleinanzeigen-Angebot geworfen hat. Die Gefahr besteht darin, dass man die Fertigung der Schienen nicht einkalkuliert und der Zustand des Treppenlifts schlechter ist als beschrieben. Auch auf die Gewährleistungspflicht muss man beim Privatkauf verzichten – eine denkbar schlechte Kombination, die schnell zum großen Ärgernis werden kann.

Benötigt man den Treppenlift nur vorübergehend, ist dieser auch zu mieten, um die Kosten zu minimieren. Das lohnt sich jedoch nur, wenn die Nutzung auch wirklich nur für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen ist.

Einbau-Voraussetzungen prüfen

Egal, wofür man sich entscheidet: Bevor man überhaupt eine Entscheidung trifft, muss geprüft werden, ob der Treppenlift-Einbau grundlegend möglich ist. Dabei geht es nicht nur darum, ob der Lift selbst ausreichend Platz hat. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Mindestlaufbreite von 80 cm bei „notwendiger“ Treppe beachten
  • Bei Immobilien mit mehr als zwei Wohneinheiten 100 cm Mindestlaufbreite einplanen
  • Platzsparende Fachmodule mit Klappfunktion wählen
  • Tragfähigkeit der Wand prüfen
  • Bausubstanz-schonende Befestigung wählen

In Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten darf etwa die Treppen-Mindestlaufbreite von 100 cm durch die Treppenlift-Installation nicht maßgeblich und nicht dauerhaft unterschritten werden. Die genauen Vorgaben finden sich in der DIN 18065, die Bestandteil der Landesbauordnungen ist. Eine Baugenehmigung braucht man jedoch nicht.

Der Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus kann sich für die Eigentümer lohnen. Schließlich hängt eine Modernisierung bzw. Erweiterung auch immer mit dem Immobilienwert zusammen. Was für eine energetische Sanierung mit moderner Heiztechnik gilt, das gilt dementsprechend auch für barrierefreie Umbauten.

Individuelle Gesamtsysteme aus Schienen, Befestigung und Lift

Die Aufgabe für Heimwerker oder eben den Fachmann besteht demnach nicht nur darin, das für die individuelle körperliche Beeinträchtigung passende Treppenlift-Modell zu finden, sondern auch „Zusatzfeatures“ (z. B. klappbare Sitze und Plattformen), Schienensystem und Befestigungsart auf die baulichen Gegebenheiten abzustimmen.

Rollstuhlfahrer benötigen einen speziellen Plattformlift, der natürlich auch etwas mehr Platz einnimmt. Hier muss schließlich mehr als bei einem Sitzlift die Treppen-Mindestlaufbreite beachtet werden.

Selbst bei geraden, dafür aber sehr engen Treppen, kann deshalb eine kleine Kurve am Treppenende sinnvoll sein, durch welche der Sitz in der Parkposition keinen wertvollen Platz wegnimmt. Dies kann ganz individuell beim Hersteller angepasst werden. Allerdings ist auch in der „Ruheposition“ darauf zu achten, dass der Treppenlift keine Fluchtwege versperrt.

Befestigungsarten: tragfähig und schonend für die Bausubstanz

Klemm-, Harfen-, Wand- oder Wangenbefestigung: Welche Befestigungsart für das Ein- oder Doppelschienensystem geeignet ist, muss auf Basis von Treppenart und -material entschieden werden. Das Wichtigste ist sicherlich, dass die Tragfähigkeit gewährleistet ist. Auch die Schonung der Bausubstanz spielt eine Rolle – vorrangig bei Miet-Immobilien. Anders als Löcher in den Stufen können Bohrlöcher in der Wand schnell und ohne großen Aufwand ausgebessert werden.

Fördermittel und Zuschüsse

Damit der Treppenlift-Kauf auch bei schmalen Budgets finanzierbar bleibt, sollten vorab alle Finanzierungshilfen geprüft werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert altersgerechten Umbau mit bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – maximal aber mit 6.250 Euro.

Die Förderung kann unabhängig vom Alters- und Gesundheitszustand beantragt werden. Alternativ dazu bietet die KfW einen besonders zinsgünstigen Kredit (ab 0,78 % Effektivzins p.a.) in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Pflegekassenzuschuss ab Pflegegrad 1

Weil Treppenlifte nicht als Pflegehilfsmittel gelten, beteiligen sich die Kranken- / Pflegekassen für gewöhnlich nicht direkt am Treppenlift-Kauf. Personen mit Pflegegrad haben allerdings ein Anrecht auf den sog. „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ der zuständigen Pflegeversicherung.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt), wird einmalig gewährt und ist für sämtliche barrierereduzierende Maßnahmen gedacht – also auch für den Einbau einer barrierefreien Dusche im Bad.

Zusammenfassung

Bei einem privaten Wohnhaus ist keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich, in Mehrfamilienhäusern muss vorab geprüft werden, ob andere Parteien durch den Einbau des Liftes nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich dürfen Vermieter einen Einbau jedoch nicht verweigern, sollten alle Rahmenbedingungen erfüllt sein und der Betroffene ohne Lift die Wohnung nicht mehr erreichen können.

Zwar ist die Anschaffung eines solchen Treppenlifts sehr kostspielig, jedoch gibt es Fördermittel und Zuschüsse, die je nach Alters- und Gesundheitszustand entweder von der KfW oder auch der Kranken- und Pflegekasse bis zu einem gewissen Prozentsatz genehmigt werden.

Artikelbild: Daisy Daisy / Bigstock.com


1 Kommentar

  1. Edmund Böhme 11.01.2021 16:23 Uhr

    Ich finde leider keine Aussage darüber, ob Miteigentümer einer WEG gegen einen Einbau votieren können(wenn zB. 50% oder mehr dagegen sind)

    direkt antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert