Wasserschäden – Wer haftet, wer zahlt und was ist zu tun?

Wasserschäden – Wer haftet, wer zahlt und was ist zu tun?

Wasserschäden in den eigenen vier Wänden können unterschiedliche Gründe haben – ärgerlich sind sie aber allemal. Zudem können sie – je nach Ausmaß – schnell sehr teuer werden. Da ist es gut, wenn man gut versichert ist. Doch welche Versicherung bezahlt eigentlich im Schadensfall und wie gehe ich am besten vor? Wir liefern die Antworten.

Wie kann ein Wasserschaden entstehen?

Die häufigste Ursache für Wasserschäden ist ein Wasserrohrbruch. Dieser entsteht beispielsweise durch Materialfehler, Rost, Beschädigungen bei Bauarbeiten oder Frost. Je nachdem, wo der Schaden auftritt, können entweder nur einzelne Räume oder ganze Wohnkomplexe betroffen sein.

Daneben können undichte Leitungen für Leitungswasser an technischen Geräten wie der Wasch- oder Spülmaschine sowie undichte Boiler verantwortlich für einen Wasserschaden sein. Eine weitere Ursache sind Schäden durch Fahrlässigkeit. Läuft beispielsweise die Badewanne in Ihrer Abwesenheit über, kann auch dies einen Wasserschaden nach sich ziehen, für den Sie in diesem Fall Verursacher wären.

Von außen kann außerdem Hochwasser oder Starkrechen einwirken. Ist zudem die Gebäudehülle mangelhaft isoliert, können dauerhafte Feuchteschäden an der Bausubstanz entstehen, die Folgeschäden wie Schimmelbildung nach sich ziehen. Erste Indizien dafür ist häufig ein feuchter Keller.

Sofortmaßnahmen bei Wasserschäden

Es gibt einige Dinge, Sie im Notfall einleiten können, wenn Sie Feuchtigkeit oder gar Nässe im Wohnraum bemerken. Denn auf Dauer kann nicht nur die Optik und Gebäudesubstanz leiden, auch können mit der Zeit versteckte Schäden auftauchen, denen nachgekommen werden muss

Können Sie als Ursache einen Rohrbruch oder einen Defekt an einem technischen Gerät lokalisieren ist es ratsam, folgendes zu tun:

  • Wasserzufuhr unterbinden: Dafür die entsprechenden Absperrhähne oder gleich den Hauptwasserhahn zudrehen. Informieren Sie umgehend die Hausverwaltung oder den Eigentümer, wenn Sie keinen Zugang zum Hauptwasserhahn haben.
  • Strom abstellen: Wasser leitet elektrischen Strom. Um sich zu schützen, sollten Sie den Strom daher im betroffenen Raum oder gleich im ganzen Gebäudeteil abstellen.
  • Austretendes Wasser beseitigen: Restwasser können Sie einfach aufwischen. Bei größeren Mengen ist eine gezielte Absaugung mit einem Nasssauger oder einer Pumpe notwendig. Das entsprechende Equipment bieten Fachfirmen, die Sie auf jeden Fall verständigen sollten.
  • Mobiliar sichern: Entfernen Sie Sofagarnituren, Teppiche und empfindliche Möbel schnell aus dem nassen Bereich und trocknen Sie diese, soweit möglich. Gerade Textilien und Holz reagieren empfindlich auf Feuchtigkeit. Sind sie stark durchnässt, kann sich im schlimmsten Fall Schimmel bilden. Entfernen Sie auch Metallgegenstände von den nassen Stellen, sonst entsteht möglicherweise Rost.
  • Luftfeuchtigkeit eindämmen: Öffnen Sie Fenster und drehen Sie die Heizung auf.
  • Versicherung kontaktieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Je nach Schadenhöhe schickt diese einen Sachverständigen, der den Schaden aufnimmt.
  • Unbekannte Schadensursache: Ist die Ursache das Schaden gut versteckt, besprechen Sie weitere Maßnahmen mit Ihrer Versicherung.

Dokumentieren Sie alle entstandenen Schäden und fotografieren Sie alles so detailliert wie möglich. Das kann Ihnen sowohl bei der Kommunikation mit den Versicherungen als auch mit dem Vermieter oder Hausverwalter helfen. Auch durchfeuchtete Gegenstände sollten Sie vorerst aufbewahren. Die Versicherung ersetzt möglicherweise auch ihren Wert.

Die richtige Trocknung

Bei einem Rohrbruch sollten Sie einen Fachmann rufen. Dieser übernimmt die Leckageortung kompetent und kann auch die Trocknung übernehmen.

Je nach Umständen dauert diese unterschiedlich lang. Oberflächliche Wasserschäden sind in wenigen Tagen beseitigt. Schäden im Mauerwerk sind deutlich aufwändiger – hier kann es Wochen oder sogar Monate dauern. Eine vollständige Trocknung ist aber in jedem Fall unerlässlich, denn durch die Feuchtluft kann beispielsweise gesundheitsgefährdender Schimmelpilz entstehen.

Je nach Stelle des Wasserschadens muss eine Raumtrocknung, Wand-, Decken oder Fußbodentrocknung vorgenommen werden. Das Material entscheidet darüber, wie einfach die Trocknung ist. In Hohlräumen kann sich Wasser beispielsweise sammeln. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass beschädigte Teile ausgetauscht und neu installiert werden müssen.

Je nach Ausgangslage gibt es unterschiedliche Trocknungmethoden:

  • Kondensationstrockner: Saugen die feuchte Luft ein und kühlen sie anschließend unter den Taupunkt. Dadurch wandelt sich feuchte Luft in Kondenswasser um, das in einem Wasserbehälter gesammelt wird.
  • Adsorptionstrockner: saugt die feuchte Luft durch einen Rotor an und führt sie in einen Behälter mit Trockenmittel. Hierin bindet sich der Wasserdampf an der Oberfläche des Trockenmittels und wird über ein Schlauchsystem abgeführt.
  • Infrarot- oder Dunkelstrahler: Wärmen den feuchten Bereich einer Wand, wodurch die Feuchtigkeit verdunsten kann, bis die Stelle getrocknet ist.

Wer kommt für den Schaden auf?

Die gute Nachricht vorweg: Wer einen Wasserschaden bemerkt, muss nicht selbst dafür aufkommen, wenn dieser nicht selbst verschuldet war. Je nach Ausgangslage greifen unterschiedliche Versicherungen:

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung des Bewohners bezahlt für Wasserschäden am Hausrat, also den Möbeln sowie technischen Geräten. Allerdings bezahlt sie in den meisten Fällen nur Leitungswasserschäden. Das betrifft Rohrbrüche, Schäden an Wasserleitungen, Wasserrohren und Schläuchen, ein Leck an der Waschmaschine oder austretendes Wasser aus der Klimaanlage. Manche Versicherer decken auch Schäden ab, die durch das Austreten von Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten entstehen. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, Rückstau der Kanalisation oder Schäden durch eigenes Reinigungswasser.

Die Wohngebäudeversicherung

Kommt es zu Schäden am Gebäude, greift die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Sie bezahlt die Sanierungskosten und Instandsetzungen. Dazu zählen beispielweise die Erneuerung von Sanitär- und Heizungsanlagen oder neue Dämmungen. Allerdings greift die Gebäudeversicherung nicht bei Renovierungen, wenn das Gebäude gerade leer steht. Auch Schäden durch Grund- oder Hochwasser werden zumeist nicht abgedeckt. Wer zur Miete wohnt, sollte seinen Vermieter unverzüglich über den Wasserschaden informieren, damit er und seine Versicherung schnell handeln können.

Die Elementarschadenversicherung

Kommt es zu Wasserschäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen bezahlt in der Regel die Elementarversicherung. Gerade, wer in Gebieten lebt, in denen es zu Naturextremen kommen kann, wird um eine Elementarversicherung kaum herumkommen. Die Versicherung bezahlt auch bei Schäden nach Erdbeben, Erdrutschen, Schneedruck oder Lawinen.

Verursacht Ihr Nachbar einen Wasserschaden, der auch Ihre Einrichtung betrifft, kommt seine private Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Tritt andersherum bei Ihrem Nachbarn ein Schaden auf, für dessen Ursache Sie verantwortlich sind, greift Ihre private Haftpflichtversicherung.

Was kann ich als Mieter tun?

Je nach Wasserschaden kann es passieren, dass Sie ausziehen müssen, bis der Schaden behoben wurde. Gut zu wissen: Die möglicherweise entstehenden Hotelkosten werden häufig entweder von Ihrer oder der Versicherung Ihres Vermieters übernommen. Hier kommt es allerdings darauf an, wie groß der Schaden ist und wo er auftritt.

Wenn Sie zwar in der Wohnung bleiben, aber nicht alle Räume uneingeschränkt nutzen können und zudem Lärm durch Trocknungsgeräte entsteht, sollten Sie eine Mietminderung verlangen. Das geht allerdings nur dann, wenn Sie selbst nicht für den Schaden verantwortlich sind. Haben Sie beispielsweise versehentlich die Badewanne überlaufen lassen, müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Übrigens sollten Sie als Mieter keinesfalls selbst Hand anlegen und eigenständige Reparaturmaßnahmen übernehmen. In der Regel bestimmt die zuständige Versicherung, ob der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet werden und eine Trocknung stattfinden muss. Oft empfiehlt sie auch bereits die passende Fachfirma, die sich fachgerecht um Feuchteschäden kümmert.

Zusammenfassung

Wasserschäden können unterschiedliche Ursachen und Ausmaße haben. Je nach Quelle gibt es unterschiedliche Maßnahmen. Eine umfassende Dokumentation ist ebenso wichtig wie das frühzeitige Informieren des Vermieters (in Mietwohnungen) sowie der zuständigen Versicherung.


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