Kategorie: Die Küche

  • Fakt oder Fake? Weisheiten aus der Küche im Check

    Fakt oder Fake? Weisheiten aus der Küche im Check

    Schimmelige Stellen können einfach abgekratzt werden“, „Der Backofen muss immer vorgeheizt sein“ und „Was nur fünf Sekunden auf dem Fußboden war, kann auch noch gegessen werden“ – Es gibt allerhand vermeintliche Küchenweisheiten. Doch was davon stimmt wirklich?

    Reicht es, schimmelige Stellen einfach abzukratzen oder abzuschneiden?

    Grundsätzlich gilt: Schimmel, der vom Hersteller vorgesehen ist, ist auch unbedenklich. Das beste Beispiel dafür ist der Blauschimmelkäse. Dann ist es auch nicht schlimm, wenn der Schimmel sich nach dem Anschneiden des Käses weiter verbreitet. Anders verhält es sich, wenn der Schimmel erst zu Hause bei der Lagerung entsteht.

    So kann ein verschimmeltes Brot beispielsweise gefährliche Mikroorganismen enthalten. Dann reicht es nicht, die schimmeligen Stellen einfach zu entfernen, weil der unsichtbare Teil des Schimmelpilzes schon das gesamte Brot durchziehen kann.

    Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte schimmelige Lebensmittel daher lieber komplett entsorgen.

    Muss der Backofen wirklich vorgeheizt werden?

    Auf vielen Verpackungen von Fertigprodukten ist angegeben, dass der Backofen erst vorgeheizt werden müsse. Das ist für ein optimales Geschmacksergebnis aber nicht notwendig. Im Gegenteil: Die Lebensmittel können auch direkt in den Ofen gestellt werden. Obwohl das Backen dann ein wenig länger dauert als angegeben, sparen Sie auf diese Weise bis zu 15 Prozent Energie und viel Zeit.

    Dürfen aufgetaute Lebensmittel erneut eingefroren werden?

    Die meisten Lebensmittel können nach dem Auftauen wieder eingefroren werden.

    Bei jedem Einfrieren und Auftauen werden jedoch die Zellen der Produkte geschädigt und Mikroorganismen vermehren sich schneller.

    Es kommt also immer auf das Lebensmittel und die gewünschte Verwendung an. Rindfleisch etwa, das roh als Tatar verzehrt werden soll, sollten Sie nicht mehrfach auftauen. Früchte wie Beeren hingegen werden mit jedem Auftauen matschiger, lassen sich aber dennoch problemlos zu Marmelade verarbeiten.

    Darf man noch essen, was nur fünf Sekunden auf dem Boden lag?

    Jeder kennt die Fünf-Sekunden-Regel: Wenn ein Lebensmittel weniger als fünf Sekunden auf dem Boden lag, darf es angeblich ohne Bedenken noch gegessen werden. Das stimmt so aber nicht. Mikroorganismen befallen das Lebensmittel sofort und zählen nicht erst bis fünf. Wichtiger als die Dauer, die das Essen auf dem Boden lag, ist daher, wie sauber der Boden ist.

    Zudem kommt es sicher auch auf die Situation an. Fällt ein Stück Kohlrabi beim Kochen einer Suppe auf den Küchenboden, so kann es noch weiterverwendet werden. Soll es hingegen direkt roh von einem Kind verzehrt werden, ist es besser, das Gemüse vorher noch einmal abzuspülen.

    Dürfen Pilze und Spinat wirklich nicht aufgewärmt werden?

    Das ist grundsätzlich wahr. Die Bakterien könnten beim Aufwärmen das Nitrat, das im Spinat enthalten ist, in Nitrosamine oder Nitrit umwandeln. Gerade bei Säuglingen kann Nitrit den Sauerstofftransport im Blut einschränken. Nitrosamine haben eine krebserregende Wirkung.

    Bei Pilzen wird das Eiweiß rasch von Bakterien zersetzt, wenn sie aufgewärmt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um frische, Tiefkühl- oder Konservenpilze handelt. Die Abbauprodukte dieser Eiweiße können zu Verdauungsbeschwerden führen. Wenn Sie folgende Regeln beachten, können Sie Reste von Pilzen oder Spinat aufwärmen:

    1. Stellen Sie die Speisen schnell kühl.
    2. Lassen Sie das Essen höchstens einen Tag im Kühlschrank stehen.
    3. Erhitzen Sie die Speisen dann auf mindestens 70 Grad Celsius.

    Trotzdem sollten Spinat und Pilze nur ausnahmsweise noch einmal aufgewärmt werden.

    Zusammenfassung

    Darf Spinat nicht aufgewärmt werden und muss der Backofen wirklich vorgeheizt werden? Nicht alle gängigen Küchenweisheiten sind wirklich wahr. Es lohnt sich daher, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

    Artikelbild: varbenov / Bigstock.com

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